Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages macht Weg frei
für die weiteren Planungen der A 72
(Autobahnverbindung Chemnitz - Leipzig)
Mit großer Mehrheit beschloss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. September 2000 eine Empfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestages, die im Ergebnis zum Bau der Autobahnverbindung Chemnitz - Leipzig führen und die völlig überlastete B 95 teilweise ersetzen soll.
Anlass waren Petitionen zweier Bürgerinitiativen aus Röhrsdorf und Mühlau (Sachsen), in denen die bisherigen Planungen der zuständigen Ministerien des Bundes und des Freistaates Sachsen kritisch hinterfragt wurden.
"In enger Kooperation mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages prüften wir im Rahmen unserer jeweiligen Zuständigkeit die Planungen der Regierungen einerseits und die Gegenvorschläge der Bürgerinitiativen andererseits, kamen jedoch bei Abwägung aller Argumente zu dem Ergebnis, dass die angedachte Lösung - eine neue Trasse für eine Autobahnverbindung zwischen den Zentren Leipzig und Chemnitz - die optimale Lösung sei", sagte die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Heidemarie Lüth (PDS) in Berlin. Damit sei nunmehr - soweit es im Augenblick um Bundesentscheidungen gehe - der Weg frei für die Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Linienbestimmung als Voraussetzung für das anschließende Planfeststellungsverfahren.
"Wir gehen davon aus, dass viele der Einwendungen der Bürgerinitiativen im Rahmen der Detailplanungen zur Planfeststellung erneut eine Rolle spielen und dort nochmals sorgfältig abgewogen werden", sagte die Ausschussvorsitzende. Anlässlich der Beratungen dieser Petitionen sei erstmalig eine gemeinsame Ortsbesichtigung durch Mitglieder der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages zustande gekommen. Zudem hätten dabei Vertreter der betroffenen Planungsbehörden und der Bürgerinitiativen vor Ort ihre jeweiligen Standpunkte ausgetauscht und so den Abgeordneten eine optimale Bewertung ermöglicht, "so dass wir diese Art der gemeinsamen Behandlung bei gleichartigen Petitionen als außerordentlich nützlich und zielführend einschätzen", sagte Frau Lüth.