Pressemitteilung
Datum: 17.05.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
17.05.2001
Bundestagspräsidium entscheidet über abgeführte Spenden
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt
über die Verteilung von rund 3,3 Mio. DM entschieden, die im
Jahr 2000 als rechtswidrig erlangte Spenden von den Parteien
abgeführt worden waren. Diese Mittel werden nun an insgesamt
40 mildtätige, kirchliche, religiöse und
wissenschaftliche Einrichtungen weitergeleitet.
Gemäß §§ 23 a und 25 Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt bzw. Spenden, die von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an das Präsidium des Deutschen Bundestages abzuführen. Im Jahr 2000 sind dem Präsidium aufgrund dieser Regelungen 3.321.560,50 DM zugeflossen, über deren Verteilung nun zu entscheiden war.
Nach den Vorschriften des Parteiengesetzes sind die Mittel an Einrichtungen weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dem Präsidium lag hierzu eine Vielzahl von Anträgen vor. Zusätzlich waren Einrichtungen von den Mitgliedern des Präsidiums selbst als förderungswürdig benannt worden. Viele dieser Einrichtungen sind im Bereich der sozialen Arbeit (z. B. Altenhilfe, Hilfe für sozial Benachteiligte) und der Behindertenhilfe tätig. Andere leisten Hilfe in Krisensituationen, betreuen Flüchtlinge oder engagieren sich für Entwicklungshilfeprojekte. Viele Einrichtungen erbaten Unterstützung für den Bau oder die Renovierung von Kirchen oder Synagogen; andere sind auf dem Gebiet des Umweltschutzes aktiv.
Das Präsidium hat sich bei der schwierigen Auswahl der zu bedenkenden Einrichtungen ausschließlich an den genannten, vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Kriterien orientiert und nach sorgfältiger Abwägung in mehreren Beratungen einige Schwerpunkte gesetzt. Im Rahmen des Möglichen größere Summen (100.000 bis 300.000 DM) erhalten demnach: das Komitee Ärzte für die Dritte Welt (Frankfurt), das Freiburger Öko-Institut, die Deutsche Liga zur Förderung notleidender Kinder (Frankfurt), die Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal, die Caritas-Zentren München Stadt/Land, das Diakonische Werk Niederlausitz e.V., die Ernst-Ludwig-Chambré-Stiftung zu Lich, der Förderverein Historische Kirchen Lübz e.V., die evangelische Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord sowie der Weiße Ring (Mainz).
Die weiteren der insgesamt 40 Einrichtungen, die mit Mitteln aus unzulässigen und an das Präsidium abgeführten Parteispenden bedacht werden, sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
Gemäß §§ 23 a und 25 Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt bzw. Spenden, die von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an das Präsidium des Deutschen Bundestages abzuführen. Im Jahr 2000 sind dem Präsidium aufgrund dieser Regelungen 3.321.560,50 DM zugeflossen, über deren Verteilung nun zu entscheiden war.
Nach den Vorschriften des Parteiengesetzes sind die Mittel an Einrichtungen weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dem Präsidium lag hierzu eine Vielzahl von Anträgen vor. Zusätzlich waren Einrichtungen von den Mitgliedern des Präsidiums selbst als förderungswürdig benannt worden. Viele dieser Einrichtungen sind im Bereich der sozialen Arbeit (z. B. Altenhilfe, Hilfe für sozial Benachteiligte) und der Behindertenhilfe tätig. Andere leisten Hilfe in Krisensituationen, betreuen Flüchtlinge oder engagieren sich für Entwicklungshilfeprojekte. Viele Einrichtungen erbaten Unterstützung für den Bau oder die Renovierung von Kirchen oder Synagogen; andere sind auf dem Gebiet des Umweltschutzes aktiv.
Das Präsidium hat sich bei der schwierigen Auswahl der zu bedenkenden Einrichtungen ausschließlich an den genannten, vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Kriterien orientiert und nach sorgfältiger Abwägung in mehreren Beratungen einige Schwerpunkte gesetzt. Im Rahmen des Möglichen größere Summen (100.000 bis 300.000 DM) erhalten demnach: das Komitee Ärzte für die Dritte Welt (Frankfurt), das Freiburger Öko-Institut, die Deutsche Liga zur Förderung notleidender Kinder (Frankfurt), die Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal, die Caritas-Zentren München Stadt/Land, das Diakonische Werk Niederlausitz e.V., die Ernst-Ludwig-Chambré-Stiftung zu Lich, der Förderverein Historische Kirchen Lübz e.V., die evangelische Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord sowie der Weiße Ring (Mainz).
Die weiteren der insgesamt 40 Einrichtungen, die mit Mitteln aus unzulässigen und an das Präsidium abgeführten Parteispenden bedacht werden, sind der beigefügten Liste zu entnehmen.
Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. 03044 Cottbus |
Förderverein Psychomotorik e. V. 53113 Bonn |
Familie in Not - LSA e.V. 39112 Magdeburg |
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Barnim e.V. 16225 Eberswalde |
Hilfe für Gefährdete e. V. 24103 Kiel |
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Gießen e.V. 35415 Pohlheim |
Hilfe für Wohnungslose e.V. 04252 Leipzig |
Spastikerhilfe Leer e.V. 26789 Leer |
Heil-Pädagogisches Zentrum Saeffelen
e.V. 52538 Selfkant-Saeffelen |
Verband Menschen mit Behinderungen e.V. 08056 Zwickau |
„Warmer Otto“ - Wohnungslosentagesstätte - 10551 Berlin-Moabit |
DEUTSCHE LIGA zur Förderung notleidender Kinder 60006 Frankfurt am Main |
Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 29221 Celle |
Caritas Biberach 88400 Biberach |
GEMEINSAM GEGEN KÄLTE Förderverein e.V. 40213 Düsseldorf |
Kinderhospiz Löwenherz e.V. 27232 Sulingen |
Maßstab e.V. 50937 Köln |
Weißer Ring Bundesgeschäftsstelle 55130 Mainz |
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer 26871 Papenburg |
Lobby für Menschenrechte 72541 Metzingen |
Türkisch-deutscher Verein zur Integration behinderter Menschen e.V. 90429 Nürnberg |
Ökumenische Hospiz- und Sitzwachengruppe Heubach 73560 Böblingen |
INTEGRAL 10243 Berlin |
TERRE DES FEMMES e.V. 72015 Tübingen |
Caritas-Zentren München Stadt/Land 80331 München |
Frankfurter Zentrum für
Ess-Störungen 60322 Frankfurt |
SOLWODI e.V. Solidarität mit Frauen in Not 56154 Boppard |
Knochenmarkspenderverein Carmen Maria e.V. 48429 Rheine |
Erzbistum Berlin Bernhard-Lichtenberg-Fonds 10715 Berlin |
Jüdische Kultusgemeinde 42103 Wuppertal |
Behandlungszentrum für Folteropfer 14050 Berlin |
Ernst-Ludwig-Chambré-Stiftung zu Lich 35423 Lich |
Komitee Ärzte für die Dritte Welt 60322 Frankfurt am Main |
Ev. Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord - Gemeindekirchenrat - 03149 Forst (Lausitz) |
CHD Bruderhilfe e.V. 76487 BadenBaden |
Förderverein Historische Kirchen Lübz e.V. 19386 Lübz |
Blaues Kreuz in Deutschland e.V. 42202 Wuppertal |
Ev. Kirchengemeinde Preußlitz-Leau 06408 Cörmigk |
Brustkrebs-Initiative Hilfe zur Brustgesundheit e.V. 12161 Berlin |
Öko-Institut 79308 Freiburg |
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0105171