Enquete-Kommission hält zwei Wege für Regelung des Imports embryonaler Stammzellen für möglich
Die Vorsitzende der
Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen
Medizin“ Margot v. Renesse, MdB,
erklärt:
Bei einer
Gegenstimme und drei Enthaltungen hat die Enquete-Kommission
„Recht und Ethik der modernen Medizin“ ihren
Zwischenbericht „Stammzellforschung“ beschlossen. Damit
hat die Kommission nicht nur den Auftrag des Deutschen Bundestages
vom 5. Juli 2001 erfüllt, eine Stellungnahme zur Forschung an
importierten humanen pluripotenten embryonalen Stammzellen
vorzulegen, sondern einen umfassenden Bericht zum Thema
Stammzellforschung erarbeitet. Der Zwischenbericht wird nun
ausgefertigt und soll anschließend dem
Bundestagspräsidenten übergeben werden.
Zum Import von
Stammzellen werden im Bericht zwei Argumentationslinien
dargestellt. Argumentation A, die von einer Mehrheit der
Kommissionsmitglieder vertreten wird, spricht sich gegen den Import
von menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Die Vertreter dieses
Standpunkts sind der Meinung, dass der Deutsche Bundestag und die
Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten,
den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern.
Argumentation B zufolge erscheint es dagegen zweifelhaft, ob ein
vollständiges Verbot des Importes von menschlichen embryonalen
Stammzellen, die im Ausland gewonnen wurden, verfassungs- und
europarechtlich begründet werden kann. Der Import von
menschlichen embryonalen Stammzellen ist gemäß dieser,
von einer Kommissionsminderheit vertretenen Position daher unter
engen Voraussetzungen zu tolerieren. Überwacht werden soll der
Import durch eine transparent arbeitende staatlich legitimierte
Kontrollbehörde.
Die Gewinnung von
Stammzellen aus Embryonen, wodurch menschliches Leben vernichtet
wird, hält die Enquete-Kommission angesichts der ethischen
Konflikte nicht für verantwortbar. Sie tritt dafür ein,
das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes beizubehalten.
Soweit es um den Import von embryonalen Stammzellen geht, werden
die beiden oben dargestellten Positionen vertreten. Sie stimmen
darin überein, dass die erforderlichen Regelungen sowohl
für den öffentlichen als auch für den privaten
Sektor gelten und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden
sollten.
Der Bericht zur
Stammzellforschung ist das Ergebnis intensiver, mehr als
einjähriger Arbeit der Kommission. Er stellt in der Kommission
vertretene Positionen nebeneinander und gleichermaßen
umfassend dar. So ist deutlich zu erkennen, wo Konsens besteht, wo
er endet und welche Fragen, weil streitig, einer Entscheidung
bedürfen. Die unterschiedlichen Handlungsoptionen werden mit
Prämissen und Argumenten heraus gearbeitet, um dem einzelnen
Mitglied des Deutschen Bundestages bei der eigenen Urteilsbildung
zu dienen.
Sekretariat der
Enquete-Kommission
Tel.: 030 – 227 – 31771,
Fax: 030 – 227 36433,
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de
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