Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > Pressemitteilungen > 2001 >
Datum: 29.11.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 29.11.2001

Regelungen für den Zugang zu Gebäuden des Deutschen Bundestages neu gefasst

Die Regelungen, die für Medienvertreter und Besucher beim Zugang zu den Gebäuden des Deutschen Bundestages gelten, werden neu gefasst. Die Regelungen sind geringfügig verändert worden. Der Direktor beim Deutschen Bundestag hat sie den Fraktionen zur Herstellung eines Einvernehmens zugeleitet.

Danach benötigen Vertreter von Medien, die sich in den Gebäuden des Bundestages aufhalten wollen, einen gültigen Presseausweis des Bundestages, der in der Bundestags-Pressestelle (Wilhelmstraße 65) beantragt werden kann. Der Ausweis ist offen und sichtbar zu tragen.

Zum Betreten des Plenarbereichs Reichstagsgebäude und des Paul-Löbe-Hauses werden Medienvertreter, die Taschen (Aktentaschen, Rucksäcke) oder technisches Gerät (Kameras und Zubehör) bei sich führen, gebeten, die Eingänge mit Sicherheitsschleusen zu benutzen. Beim Reichstagsgebäude ist dies der Eingang Nord, beim Paul-Löbe-Haus sind es die Eingänge Süd und West B. Bildberichterstatter müssen mitgeführte Gegenstände einer gesonderten Kontrolle unterziehen lassen. Dabei kann auch eine sogenannte Leeraufnahme (Betätigen der Kamera) verlangt werden.

Der Zugang zur Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes ist für Medienvertreter grundsätzlich nur über die Westseite des Gebäudes möglich. Der Zugang zur Westlobby (Wandelgang westlich des Plenarsaals) ist grundsätzlich uneingeschränkt zulässig. Die gläsernen Abstimmtüren in der Westlobby vor dem Plenarsaal sind freizuhalten. In diesem Bereich besteht Dreh- und Fotografierverbot. Der Bereich der Ostlobby (ab Treppenaufgang im Erdgeschoss) ist den Mitgliedern des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung sowie protokollarischen Gästen vorbehalten.

Der Zutritt zu den übrigen Liegenschaften ist mit dem Presseausweis nur zulässig, wenn sich dort Büros von Abgeordneten befinden. Für den Zutritt von Medienvertretern zu den ausschließlich von der Bundestagsverwaltung genutzten Gebäuden ist eine Sondergenehmigung nötig, die die Bundestags-Pressestelle erteilt. Der Zugang zur Pressestelle ist uneingeschränkt möglich.

Der Plenarbereich Reichstagsgebäude einschließlich Dachterrasse und Kuppel sowie die übrigen Liegenschaften des Bundestages stehen grundsätzlich nur für eine Berichterstattung mit unmittelbar parlamentarischem Bezug zur Verfügung. Bildberichterstatter benötigen eine Dreh- bzw. Fotogenehmigung, die von der Bundestags-Pressestelle erteilt wird.

Für die einzelnen Bereiche im Reichstagsgebäude gilt:
Plenarsaal:
Der Zutritt zum Plenarsaal - auch außerhalb Plenarzeiten und selbst in Begleitung von Abgeordneten - ist unzulässig. Dreh- und Fotogenehmigungen werden nur zur politisch-parlamentarischen Berichterstattung von den Pressetribünen aus erteilt. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass sie lesbar sind, ist untersagt. Der Gebrauch von Blitzlicht und Handys ist nicht gestattet. Der Zugang zu den Pressetribünen erfolgt nur von der Westseite.
Andere Sitzungssäle:
Der Zugang für Medienvertreter zu öffentlichen Sitzungen oder Sonderveranstaltungen wird im Bedarfsfall gesondert geregelt.


Fraktionsebene/Presselobby:
Journalisten haben freien Zugang zur Presselobby auf der Fraktionsebene. Der Zugang zu den Bereichen vor den Fraktionssälen ist nur im Einvernehmen mit den Fraktionen möglich.
Präsidialebene:
Der Zugang zur Präsidialebene ist zur Wahrnehmung eines vereinbarten Termins beim Bundestagspräsidenten oder beim Direktor beim Deutschen Bundestag sowie bei ausdrücklich presseöffentlichen Terminen auf dieser Ebene zulässig.
Kuppel:
Dreh- und Fotogenehmigungen für den Bereich der Kuppel werden nur erteilt, wenn der parlamentarische Bezug der Berichterstattung gewährleistet ist. Für gewerbliche Zwecke werden sie grundsätzlich nicht erteilt.
Pressearbeitsräume:
Medienvertreter können in Sitzungswochen und zu Sonderveranstaltungen die Pressearbeitsräume ZN 005 und ZN 007 für ihre parlamentarische Berichterstattung nutzen.
Andere Bereiche:
Drehgenehmigungen für die Bereiche Bistro und Restaurant werden nicht und bei Empfängen nur mit Genehmigung des Veranstalters erteilt.
Die Technik-, Versorgungs- und Kellerbereiche sind nur nach vorheriger Genehmigung zugänglich.

Für das Paul-Löbe-Haus gilt:
Eine gesonderte Zutritts- bzw. Drehgenehmigung ist für die Büroflügel, Außenbalkone und den Verbindungstunnel zum Reichstagsgebäude notwendig; sie ist bei der Pressestelle zu beantragen.
Aufnahmen im Kantinen- und Restaurantbereich werden nicht - bei Empfängen nur mit Genehmigung des Veranstalters - erteilt.
Die Entscheidung über Zutritts-, bzw. Dreh- und Fotogenehmigungen zur Berichterstattung über Ausschusssitzungen liegt bei den Ausschüssen.

Weitere Informationen sind bei der Bundestags-Pressestelle erhältlich.

4.809 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_011129
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
Herausgeber

Deutscher Bundestag
PuK 1 - Referat Presse/Rundfunk/Fernsehen
Dorotheenstraße 100
11011 Berlin
Fernruf: (030) 227-37171
Fax: (030) 227-36192