Pressemitteilung
Datum: 18.01.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
18.01.2002
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf Biozidgesetz
Am Montag, dem 21. Januar 2002, führt der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, Platz
der Republik, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 S 001
(Fraktionssaal der SPD), von 13:00 bis 16:00 Uhr eine
öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung
"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz)" - Drucksachen 14/7007, 14/7922 -
durch.
Biozid-Produkte, zu denen u.a. Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel zählen, dienen der chemischen oder biologischen Bekämpfung von Schadorganismen. Von ihnen können Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen. Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wird ein Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen dieser Produkte geschaffen. Er umfasst die Einführung eines EG-weit abgestimmten Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte sowie ergänzende Vorschriften u. a. zur Produktkennzeichnung und Werbung. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.
Nähere Informationen zur Anhörung einschließlich der vorgesehenen Themenbereiche sowie der eingeladenen Sachverständigen und Verbände bzw. Organisationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Diese ist zusammen mit dem Fragenkatalog und den hierzu eingegangenen Antworten im Internet unter http://www.bundestag.de/gremien/a16 abrufbar.
"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz)" - Drucksachen 14/7007, 14/7922 -
durch.
Biozid-Produkte, zu denen u.a. Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel zählen, dienen der chemischen oder biologischen Bekämpfung von Schadorganismen. Von ihnen können Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen. Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wird ein Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen dieser Produkte geschaffen. Er umfasst die Einführung eines EG-weit abgestimmten Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte sowie ergänzende Vorschriften u. a. zur Produktkennzeichnung und Werbung. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.
Nähere Informationen zur Anhörung einschließlich der vorgesehenen Themenbereiche sowie der eingeladenen Sachverständigen und Verbände bzw. Organisationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Diese ist zusammen mit dem Fragenkatalog und den hierzu eingegangenen Antworten im Internet unter http://www.bundestag.de/gremien/a16 abrufbar.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020118