Pressemitteilung
Datum: 06.03.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
06.03.2002
Abschluss des Petitionsverfahrens zur rentenrechtlichen Behandlung der in der ehemaligen DDR im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten
Am Donnerstag, dem 28. Februar 2002 hat der Deutsche Bundestag
einer Empfehlung des Petitionsausschusses folgend beschlossen, das
Petitionsverfahren zur rentenrechtlichen Behandlung der in der
ehemaligen DDR im Gesundheits- und Sozialwesen bzw. in Betrieben
mit sogenannter spezieller Produktion Beschäftigten im Zuge
der Rentenüberleitung abzuschließen.
"Uns lagen zu der Problematik zirka 700 Petitionen mit insgesamt über 29.000 Unterschriften vor," sagte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Heidemarie Lüth (PDS), in Berlin. Mit den Petitionen sei insbesondere beanstandet worden, dass bei einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 der besondere Steigerungssatz von 1,5 Prozent bei der Rentenberechnung für den besonderen Personenkreis keine Berücksichtigung mehr finde. In anderen Petitionen sei kritisiert worden, dass bei älteren Bestandsrenten, die zum 1. Januar 1992 auf das Rentenrecht der alten Bundesländer übergeleitet worden seien, der erhöhte Steigerungssatz von 1,5 Prozent zwar von dem Auffüllbetrag abgedeckt worden sei, dieser aber abgeschmolzen werde und nicht an der jährlichen Rentendynamik teilnehme.
Der Petitionsausschuss habe nach intensiver Prüfung der Anliegen, der Sach- und Rechtslage, der Einholung zahlreicher Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und einer Stellungnahme des Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder auch vor dem Hintergrund seiner ablehnenden Haltung der 12. und 13. Wahlperiode beschlossen zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, erläuterte Frau Lüth. Dieser Beschlussempfehlung sei der Deutsche Bundestag nun gefolgt, womit das Petitionsverfahren abgeschlossen sei. Die Entscheidung werde in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Betroffenen führten dessen ungeachtet Musterprozesse und hätten Verfassungsbeschwerden eingereicht.
"Uns lagen zu der Problematik zirka 700 Petitionen mit insgesamt über 29.000 Unterschriften vor," sagte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Heidemarie Lüth (PDS), in Berlin. Mit den Petitionen sei insbesondere beanstandet worden, dass bei einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 der besondere Steigerungssatz von 1,5 Prozent bei der Rentenberechnung für den besonderen Personenkreis keine Berücksichtigung mehr finde. In anderen Petitionen sei kritisiert worden, dass bei älteren Bestandsrenten, die zum 1. Januar 1992 auf das Rentenrecht der alten Bundesländer übergeleitet worden seien, der erhöhte Steigerungssatz von 1,5 Prozent zwar von dem Auffüllbetrag abgedeckt worden sei, dieser aber abgeschmolzen werde und nicht an der jährlichen Rentendynamik teilnehme.
Der Petitionsausschuss habe nach intensiver Prüfung der Anliegen, der Sach- und Rechtslage, der Einholung zahlreicher Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und einer Stellungnahme des Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder auch vor dem Hintergrund seiner ablehnenden Haltung der 12. und 13. Wahlperiode beschlossen zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, erläuterte Frau Lüth. Dieser Beschlussempfehlung sei der Deutsche Bundestag nun gefolgt, womit das Petitionsverfahren abgeschlossen sei. Die Entscheidung werde in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Betroffenen führten dessen ungeachtet Musterprozesse und hätten Verfassungsbeschwerden eingereicht.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020306