Pressemitteilung
Datum: 18.04.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
18.04.2002
Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur
und Medien,
erklärt zur geplanten Modernisierung des
Stiftungsrechtes:
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in seiner
gestrigen Sitzung auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der
Koalitionsfraktionen (Drucksache 14/8277) mit der Modernisierung
des Stiftungsrechts befasst. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch
eine bundeseinheitliche Regelung die rechtlichen Anforderungen
für das Entstehen einer Stiftung transparenter zu gestalten
und zu vereinfachen. Auf diese Weise soll die Stifterfreiheit
gestärkt werden. Dem Stifter soll ausdrücklich ein
Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit der
Stiftung zuerkannt werden.
Mit der vorgesehenen Reform wird nach der bereits erfolgten Novellierung des Stif-tungssteuerrechts nun mit den geplanten Verbesserungen im Stiftungszivilrecht ein weiterer Schritt nach vorn getan. Ich bin sicher, dass damit gute Voraussetzungen zur weiteren Entfaltung des Stiftungswesens geschaffen werden. Sehr positiv zu bewerten ist außerdem, dass der Ausschuss im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit empfiehlt, die Länder zu bitten, Länder-Stiftungsverzeichnisse zu führen und baldmöglichst in allen Ländern mit dem Aufbau von Stiftungsregistern nach einheitlichem Muster zu beginnen. Dies wäre ein wesentli-cher Beitrag dazu, im Stiftungswesen mehr Transparenz herstellen.
Mit der vorgesehenen Reform wird nach der bereits erfolgten Novellierung des Stif-tungssteuerrechts nun mit den geplanten Verbesserungen im Stiftungszivilrecht ein weiterer Schritt nach vorn getan. Ich bin sicher, dass damit gute Voraussetzungen zur weiteren Entfaltung des Stiftungswesens geschaffen werden. Sehr positiv zu bewerten ist außerdem, dass der Ausschuss im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit empfiehlt, die Länder zu bitten, Länder-Stiftungsverzeichnisse zu führen und baldmöglichst in allen Ländern mit dem Aufbau von Stiftungsregistern nach einheitlichem Muster zu beginnen. Dies wäre ein wesentli-cher Beitrag dazu, im Stiftungswesen mehr Transparenz herstellen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0204191