Pressemitteilung
Datum: 15.05.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
15.05.2002
Darstellungen in Medien zu einer Anfrage der Wuppertaler Staatsanwaltschaft unrichtig
In verschiedenen Medienberichten wird behauptet, dass die
Staatsanwaltschaft Wuppertal seit Wochen auf eine Stellungnahme von
Bundestagspräsident Thierse warte. Die Ermittler hätten
wissen wollen, ob der für die Parteienfinanzierung
zuständige Präsident des Deutschen Bundestages die
umstrittene Zuwendung des Unternehmers Uwe Clees an die SPD in
Wuppertal für eine "Einflussspende" hält.
Diese Darstellung ist falsch.
Aufgrund einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 14. März 2002 über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß verbuchten Spenden an die SPD für den Wahlkampf des Wuppertaler Oberbürgermeisters hat der Bundestagspräsident die Staatsanwaltschaft Wuppertal am 15. März 2002 im Wege der Amtshilfe um Mitteilung gebeten, wenn die Ermittlungen Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Spenden ergeben würden.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte sich lediglich über die Rechtslage erkundigt und wurde durch Übersendung von Materialien unterrichtet.
Das Parteiengesetz gibt dem Bundestagspräsidenten keine Ermittlungsbefugnisse, wie die Staatsanwaltschaft sie besitzt. Deshalb ist umgekehrt die mittelverwaltende Behörde auf Tatsachenfeststellungen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Es ist daher eine Verdrehung des Sachverhalts, wenn behauptet wird, die Staatsanwaltschaft warte "seit Wochen auf eine Stellungnahme von Bundestagspräsident Thierse".
Diese Darstellung ist falsch.
Aufgrund einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 14. März 2002 über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß verbuchten Spenden an die SPD für den Wahlkampf des Wuppertaler Oberbürgermeisters hat der Bundestagspräsident die Staatsanwaltschaft Wuppertal am 15. März 2002 im Wege der Amtshilfe um Mitteilung gebeten, wenn die Ermittlungen Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Spenden ergeben würden.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte sich lediglich über die Rechtslage erkundigt und wurde durch Übersendung von Materialien unterrichtet.
Das Parteiengesetz gibt dem Bundestagspräsidenten keine Ermittlungsbefugnisse, wie die Staatsanwaltschaft sie besitzt. Deshalb ist umgekehrt die mittelverwaltende Behörde auf Tatsachenfeststellungen der Staatsanwaltschaft angewiesen. Es ist daher eine Verdrehung des Sachverhalts, wenn behauptet wird, die Staatsanwaltschaft warte "seit Wochen auf eine Stellungnahme von Bundestagspräsident Thierse".
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0205151