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Datum: 28.05.2002
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 28.05.2002

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Jugendschutzgesetz

Zeit: Montag, den 03. Juni 2002, 13.00 bis 15.00 Uhr,
Ort: Paul-Löbe Haus, Sitzungssaal 4.900


Wie viel Schutz braucht die Jugend - vor welchen Gefahren und mit welchen Mitteln?

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat beschlossen, zu den folgenden Vorlagen Sachverständige einzuladen:

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 14/9013 -
Entwurf eines Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Uta Titze-Stecher, Werner Lensing, Sylvia
Voß, Hildebrecht Braun und weiterer Abgeordneter
- Drucksache 14/8956 -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend
in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG)


Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 14/9027 -
Jugendschutz stärken

Der Gesetzentwurf der Koalition - Drucksache 14/9013 - zielt auf eine umfassende Neuregelung dieses Bereichs unter Zusammenfassung der medienrechtlichen Bestimmungen des JÖSchG mit den Regelungen des Gesetzes über jugendgefährdende Schriften. Die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zuständigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zuständigkeit der Länder) wird aufgehoben. Künftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien - Online) und Trägermedien (Offline-Medien: Bücher, Musik-CDs, CD-Rom und DVD) unterschieden.

Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen. Künftig kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auch ohne Antrag tätig werden. Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an diese Personengruppe; Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass ihnen der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist.
Nach neuen Studien ist der Anteil der Raucher bei Kindern und Jugendlichen erstmals seit 20 Jahren wieder gestiegen. Da die Versorgung mit Zigaretten überwiegend durch Automaten, Kioske und sonstige Geschäfte erfolge, soll ein Abgabeverbot an unter 16jährige in das Jugendschutzgesetz aufgenommen werden. Automaten sind so auszurüsten, dass diese Personengruppe sich nicht daraus bedienen kann. Die Antragsteller wollen dabei eine Übergangsfrist für die Umrüstung vorsehen (Drucksache 14/8956)

Die Unionsfraktion (Drucksache 14/9027) kritisiert, dass die Bundesregierung drängende Probleme des Jugendschutzes nicht gelöst habe. Auch der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf lasse die bisherige Gesetzeslage außerhalb des Medienbereiches weitgehend bestehen. Er genüge nicht den Anforderungen an ein organisiertes und vernetztes Schutzsystem mit klaren Zuständigkeitsregelungen. Es fehle ein Verbreitungsverbot für schwer jugendgefährdende Videos und Computerspiele. Die Antragsteller fordern u.a. eine Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen.

Zu diesem Thema sind folgende Sachverständige/Institutionen in den Ausschuss eingeladen:

· Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn
· Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
· Freiwillige Selbstkontrolle der Medien (FSM), Berlin
· Bundesschülervertretung (BSV)
· Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, Bielefeld
· Landschaftsverband Rheinland , Köln
· Herr Imdat Solak, München
· Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro Berlin
· Verband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (VDZ)

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - familienausschuss@bundestag.de - Tel: 030-227-32328/37473, 37112, 37474.

3.828 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020528
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