Pressemitteilung
Datum: 12.06.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
12.06.2002
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklärt zum heutigen Urteil des OVG Berlin: "Das Gericht hat dem Rechtsbewusstsein einen Dienst erwiesen"
"Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben und damit bestätigt,
dass meine Entscheidung richtig war, der CDU wegen ihrer
Verstöße gegen das Parteiengesetz die staatliche
Parteienfinanzierung für 1998 um den Zuwendungsanteil in
Höhe von 41 Mio DM zu kürzen.
Diese Entscheidung hat nicht nur ein Urteil korrigiert, das in weiten Kreisen auf Unverständnis gestoßen war, sondern auch dem Rechtsbewusstsein unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Dienst erwiesen. Jedermann weiß, dass er seine Steuererklärung wahrheitsgemäß abgeben muss und dass er staatliche Hilfen oder Zuschüsse verwirkt, wenn er sie mit unwahren Angaben zu begründen versucht. Das muss auch für Parteien gelten, wenn sie Zuschüsse aus Steuergeldern beantragen. Nunmehr ist geklärt, dass es nicht ausreicht, wenn eine Partei zwar pünktlich ein Zahlenwerk vorlegt, das inhaltlich aber wesentliche Falschangaben oder Auslassungen enthält. Zur Erinnerung: Ende 1983 verbrachten die Verantwortlichen der hessischen CDU 18 Mio. DM "Schwarzgeld", deren Herkunft bis heute ungeklärt ist, über Luxemburg und die Schweiz nach Liechtenstein. Zwischen 1984 und 1999 wurden Rückflüsse aus diesem Vermögen in Höhe von (weiteren) 24 Mio. DM unter Verstoß gegen die Transparenzvorschriften des Grundgesetzes wie des Parteiengesetzes in den Haushaltskreislauf der Hessen-CDU eingespeist.
Das heutige Urteil des OVG entspricht dem Zweck und dem Inhalt des gerade neu gefassten Parteiengesetzes. Die Neufassung unterstreicht die bisherige Vorschrift des Parteiengesetzes und stellt zweifelsfrei klar, dass nur ein inhaltlich richtiger Rechen-schaftsbericht dem Transparenzgebot des Grundgesetzes entspricht und als Grundlage für die Auszahlung staatlicher Zuschüsse dienen kann."
Diese Entscheidung hat nicht nur ein Urteil korrigiert, das in weiten Kreisen auf Unverständnis gestoßen war, sondern auch dem Rechtsbewusstsein unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Dienst erwiesen. Jedermann weiß, dass er seine Steuererklärung wahrheitsgemäß abgeben muss und dass er staatliche Hilfen oder Zuschüsse verwirkt, wenn er sie mit unwahren Angaben zu begründen versucht. Das muss auch für Parteien gelten, wenn sie Zuschüsse aus Steuergeldern beantragen. Nunmehr ist geklärt, dass es nicht ausreicht, wenn eine Partei zwar pünktlich ein Zahlenwerk vorlegt, das inhaltlich aber wesentliche Falschangaben oder Auslassungen enthält. Zur Erinnerung: Ende 1983 verbrachten die Verantwortlichen der hessischen CDU 18 Mio. DM "Schwarzgeld", deren Herkunft bis heute ungeklärt ist, über Luxemburg und die Schweiz nach Liechtenstein. Zwischen 1984 und 1999 wurden Rückflüsse aus diesem Vermögen in Höhe von (weiteren) 24 Mio. DM unter Verstoß gegen die Transparenzvorschriften des Grundgesetzes wie des Parteiengesetzes in den Haushaltskreislauf der Hessen-CDU eingespeist.
Das heutige Urteil des OVG entspricht dem Zweck und dem Inhalt des gerade neu gefassten Parteiengesetzes. Die Neufassung unterstreicht die bisherige Vorschrift des Parteiengesetzes und stellt zweifelsfrei klar, dass nur ein inhaltlich richtiger Rechen-schaftsbericht dem Transparenzgebot des Grundgesetzes entspricht und als Grundlage für die Auszahlung staatlicher Zuschüsse dienen kann."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0206122