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Datum: 14.12.2005
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 14.12.2005

Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten unverändert


Die vom 15. Deutschen Bundestag geänderten Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages, die auch die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften regeln, sind am 18. Oktober 2005 vom 16. Deutschen Bundestag übernommen worden und standen zu keinem Zeitpunkt in Frage. Sie gelten. In Kürze werden die verwaltungstechnischen Ausführungsbestimmungen dazu von Bundestagspräsident Norbert Lammert erlassen werden. Von da an müssen die Abgeordneten binnen drei Monaten die entsprechenden Angaben machen. Soweit sie zu veröffentlichen sind, werden sie nach dieser Frist im Handbuch des Deutschen Bundestages aufgeführt. Das Handbuch wird auch im Internet unter " www.bundestag.de" veröffentlicht.

Anderslautende Meldungen entbehren jeder Grundlage.

866 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_051214
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