Abgeordnete
16. Wahlperiode
Dr. Matthias Miersch, SPD
Rechtsanwalt
Geboren am 19. Dezember 1968 in Hannover;
evangelisch-lutherisch; ledig.
1988 Abitur an der Albert-Einstein-Schule in Laatzen. 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover, 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, Wintersemester 1996/97 Ergänzungs- und Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1999 Promotion im Bereich Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht. Ersatzdienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover, Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages.
Mitglied im Naturschutzbund Deutschland und CVJM.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 2000 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hannover-Land, seit 2005 des SPD-Unterbezirks Region Hannover. Seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Laatzen, dort 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
1988 Abitur an der Albert-Einstein-Schule in Laatzen. 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover, 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, Wintersemester 1996/97 Ergänzungs- und Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1999 Promotion im Bereich Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht. Ersatzdienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover, Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages.
Mitglied im Naturschutzbund Deutschland und CVJM.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 2000 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hannover-Land, seit 2005 des SPD-Unterbezirks Region Hannover. Seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Laatzen, dort 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des
Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben
werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen
Handbuches veröffentlicht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/miersma0