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020/2001
Datum: 24.01.2001
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heute im Bundestag - 24.01.2001

Abschiedestopp in die Demokratische Republik Kongo begrüßt

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Im Menschenrechtsausschuss ist am Mittwochnachmittag die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt worden, gegenwärtig von einer Abschiebung von Personen in die

Demokratische Republik (DR) Kongo abzuraten. Es sei zu hoffen, dass die zuständigen Justizbehörden in den Bundesländern sich dieser Haltung anschließen, so die Abgeordneten. Das Auswärtige Amt hatte zuvor mitgeteilt, die Lage in der DR Kongo sei nach der Ermordung von Präsident Laurent Kabila derzeit "verworren". Es gebe kaum Neigung, gerade auch bei den beteiligten Nachbarstaaten, das Waffenstillstandsabkommen von Lusaka vom Juli 1999 umzusetzen. Die Lage der Menschenrechte sei "desolat". Dies gelte sowohl für die von Regierungstruppen als auch für die von den Rebellen kontrollierten Landesteile. Vor diesem Hintergrund sei das Auswärtige Amt zu seiner Auffassung gelangt, Abschiebungen in die DR Kongo seien derzeit nicht angebracht. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) teile diese Haltung. In einem sogenannten Ad-hoc-Lagebericht seien alle Landesinnenministerien und damit auch die zuständigen Ausländerbehörden entsprechend informiert worden.

Die CDU/CSU hielt es für wichtig, die zuständigen Behörden vor Ort schnell und aktuell über eine neue Position des Auswärtigen Amtes zu asyl- und abschiebungsrelevanten Tatsachen in einem Land, so wie jetzt im Falle der DR Kongo, zu informieren, damit dies noch von Einfluss auf laufende Verfahren sei. Damit, so die Union, könnte auch so manche Klage vor den Verwaltungsgerichten vermieden werden. Die PDS ergänzte, entsprechende Informationen müssten dann auch gerichtsfest formuliert sein. CDU/CSU und SPD hinterfragten außerdem die Kriterien, welche die Ausländerbehörden bei Entscheidungen zu Grunde legten. Oft seien nicht nachvollziehbare Entscheidungen in der Praxis die Folge. Die Bundesregierung äußerte dazu, viele Kriterien seien gesetzlich bindend formuliert. Dies sei noch auf Initiative der früheren Bundesregierung geschehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_020/03
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