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070/2001
Datum: 14.03.2001
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heute im Bundestag - 14.03.2001

Internationales Schiedsgericht zur Lösung von Finanzkrisen vorgeschlagen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die Weltbank und die Regionalentwicklungsbanken sollten bei der Entschuldung unterentwickelter Länder keine Bedingungen stellen. Diesen Vorschlag für ein besseres internationales Finanzsystem hat Professor Alberto Acosta Espinosa aus Ecuador in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung des Finanzausschusses unterbreitet. Der Ausschuss befragt seit 9.00 Uhr Sachverständige zur Entwicklung der internationalen Finanzmärkte, zur Verschuldungsfrage und zu einem internationalen Insolvenzrecht. Nach Ansicht Acostas ging der bisherige Entschuldungsprozess mit immer höheren Forderungen einher und habe die Armut in den "begünstigten Ländern" erst geschaffen oder verschärft. Die Weltbank sollte ferner wieder als Finanzier von Entwicklungsprojekten auftreten und der Internationale Währungsfonds (IWF) nur Zahlungsbilanzkredite im Rahmen eines internationalen Schiedsgerichts stützen. Ein solches unabhängiges Schiedsgericht könnte nach den Worten des Professors mit einem internationalen Finanzkodex arbeiten. Der Pariser Club, in dem sich die westlichen Gläubigerstaaten zusammengefunden haben, sollte als erster Schritt zur Bildung eines solchen Schiedsgerichts aufgelöst werden, sobald ein Finanzkodex zur Verfügung steht, so Acosta.

Professor Peter Bofinger von der Universität Würzburg stellt fest, dass sich die internationale Finanzmarktarchitektur weniger störungsanfällig als noch einige Jahre zuvor präsentiert. Eine sorgfältige Überwachung der Wechselkurspolitiken durch den IWF und eventuell die Welthandelsorganisation (WTO) sei geboten, um ein gezieltes "Währungsdumping" zu verhindern. Größter Schwachpunkt des jetzt praktizierten "managed floating" sei, dass die Wechselkurspolitik allein in den Händen der nationalen Regierungen liege. Bei dem von vielen Ländern bevorzugten "managed floating" werde die Wechselkursentwicklung nicht allein dem Devisenmarkt überlassen. Dadurch werde es möglich, die mit starken realen Aufwertungen verbundenen Probleme zu vermeiden. Beim "managed floating" sei aber nicht auszuschließen, dass eine Notenbank unter eine "spekulative Attacke" gerät, die eine ungewollte Abwertung erforderlich machen und dadurch zu binnenwirtschaftlichen Störungen führen könne.

Für Professor Kunibert Raffer von der Universität Wien gibt es nur drei Möglichkeiten, eine Überschuldungssituation zu lösen. Zum einen einseitig durch die Gläubiger, was seit mehr als 20 Jahren versucht werde, zweitens einseitig durch den Schuldner, was ökonomisch nicht wünschenswert und politisch illusorisch sei und drittens durch eine "unparteiische Institution", was der Rechtsstaatlichkeit entspräche. Auch Raffer schlug vor, das völkerrechtliche Institut der Schiedsgerichtsbarkeit zu verwenden. Notwendig sei die Zustimmung der wichtigen Gläubiger, da sich souveräne Staaten freiwillig einem "Ad-hoc-Schiedsgericht" unterwerfen müssten.

Der Generalmanager der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Andrew Crockett, sieht die nationalen Finanzsysteme im Vergleich zu früher leistungsfähiger. Eckpfeiler dieser stabilen Finanzsysteme seien ein entwickeltes Risikomanagement und eine "echte Kreditkultur". Praktischer Ansatz zur Schaffung und Stärkung dieser Fundamente seien Standards für das Management von Finanzinstitutionen, für Offenlegung und Transparenz sowie eine angemessene finanzielle Infrastruktur. Vorschläge, Zielbänder für Wechselkurse zu definieren und Wechselkurse durch Interventionen zu stabilisieren, bewertet Crockett skeptisch. Zielzonen setzen voraus, dass der gleichgewichtige Wechselkurs zumindest annähernd bekannt ist und zudem im Zeitablauf stabil bleibt. Diese Anforderungen seien in der Realität kaum zu erfüllen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_070/01
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