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091/2001
Datum: 29.03.2001
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heute im Bundestag - 29.03.2001

Verheugen: Übergangsfristen sind etwas völlig Normales

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder/

Berlin: (hib/VOM) Übergangsfristen im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung haben nichts Diskriminierendes an sich und sind etwas völlig Normales. Dies betonte EU-Kommissar Günter Verheugen am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder, der sich mit den Chancen und Risiken der Osterweiterung beschäftigte. Die Kandidatenländer hätten bereits über 500 Anträge auf Übergangsfristen gestellt. Diese Fristen erlaubten eine gewisse Flexibilität, weil man ansonsten mit der Erweiterung warten müsste, bis das EU-Recht im jeweiligen Land vollständig vollzogen sei. Die Europäische Kommission habe mit Blick auf die Freizügigkeit eine fünfjährige Frist vorgeschlagen, in der die bestehende Rechtslage weitergelten solle, Freizügigkeit also nicht gegeben wäre. Nach Ablauf dieser Frist würde die Freizügigkeit in Kraft treten, es sei denn, bestimmte Länder würden eine außergewöhnliche Belastung ihres Arbeitsmarktes nachweisen. In solchen Fällen solle die Frist um zwei weitere Jahre verlängert werden können.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Frist von fünf auf sieben Jahre plädierte Verheugen dafür, dass der jeweilige Mitgliedstaat erklären könne, von der Fristverlängerung Gebrauch machen zu wollen. Einen Entscheidungsprozess innerhalb der EU hält er dazu nicht für erforderlich. Verheugen wies darauf hin, dass Polen beispielsweise eine Übergangsfrist von 18 Jahren beim Landerwerb anstrebe. Dies sei zwar verhandelbar, doch müsse die Frist reduziert werden. Übergangsfristen seien nicht möglich, wenn sie den Binnenmarkt tiefgreifend stören würden. Auch bei der Lebensmittelsicherheit seien keine Kompromisse möglich.

Zu den Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die deutsche Grenzregion sagte der Kommissar, die Umwelt- und Sozialstandards im grenznahen Erweiterungsgebiet würden sich auf Grund des einheitlichen Wirtschaftsraums verbessern. Die grenzüberschreitende Kriminalität könne besser bekämpft werden und werde zurückgehen. Allerdings verlange die EU sichere Außengrenzen. Die Grenzregionen würden mittel- und langfristig stark von der Erweiterung profitieren. Übergangsprobleme seien aber nicht auszuschließen, sagte Verheugen. Bestimmte einheimische Gewerbe hätten schon heute in den Grenzregionen kaum noch eine Lebenschance. Die Angleichung werde kommen, benötige aber Zeit. Die EU-Ökonomen sagten, dass wirtschaftliche Nachteile für die Grenzregionen nicht festzustellen seien. Ein Grenzförderungsprogramm der EU sollte nach Meinung Verheugens die gesamten neuen Länder umfassen.

Auf mögliche Wanderungsbewegungen nach der EU-Osterweiterung angesprochen, sagte der Kommissar, die Pendlerbereitschaft liege Studien zufolge zwischen einem und acht Prozent der Bevölkerung. Die Pendlerfrage sei der zentrale Punkt, bei dem gehandelt werden müsse. Die Furcht vor einem zu großen Zuzug ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland und Österreich bezeichnete Verheugen als das "emotionale Beitrittshindernis Nummer eins". Die wirkliche Wanderungsbewegung werde sich nicht in unmittelbarer Grenznähe, sondern weiter westlich auswirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_091/01
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