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140/2001
Datum: 17.05.2001
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heute im Bundestag - 17.05.2001

Staatsanwalt: Keine Hinweise auf Bestechungsgelder an deutsche Politiker

Untersuchungsausschuss "Parteispenden"/

Berlin: (hib/MAR) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat keinerlei Erkenntnisse darüber, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf der Raffinerie Leuna an den französischen Konzern Elf Aquitaine über den Geschäftsmann Dieter Holzer Geld an deutsche Behörden oder Amtsträger geflossen ist. Dies haben Oberstaatsanwalt Karlheinz Gocke und Staatsanwalt Raimund Weyand am Donnerstagvormittag in einer informatorischen Anhörung des Parteispenden-Untersuchungsausschusses erklärt. Gegenstand des Saarbrücker Verfahrens sei ausschließlich die Prüfung des Verdachts der Geldwäsche gegen Holzer.

In diesem Zusammenhang müssen nach Auskunft der Staatsanwälte Herkunft und Fluss von 256 Millionen Francs ebenso geprüft werden wie die Frage, ob Holzer nicht Mittäter bei der für Geldwäsche erforderlichen "Vortat" gewesen ist. Der französische Haftbefehl unterstelle dies. In diesem Fall könnte Holzer in Deutschland nicht mehr wegen Geldwäsche bestraft werden, erklärte Staatsanwalt Weyand, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle.

Nach Angaben Weyands sind die Ermittlungen noch am Anfang. Man habe ein Rechtshilfeersuchen nach Frankreich gerichtet, worauf bisher leider nur der Haftbefehl mit Anlagen übermittelt worden sei. Von einem ergänzendes Rechtshilfeersuchen sei vorläufig abgesehen worden, nachdem Holzer bei einem Gespräch in der Staatsanwaltschaft Ende März dieses Jahres angekündigt habe, sich umfangreich schriftlich zu äußern. Diese Einlassungen sollen abgewartet werden.

Auf Nachfrage stellte der Staatsanwalt fest, der überwiegende Geldfluss beginnt in Luxemburg. Von dort aus seien Beträge nach Luxemburg, Liechtenstein, Österreich, in die Schweiz und den Libanon weitergeleitet worden. In Deutschland gebe es nach bisherigen Erkenntnisse nur ein einziges Konto in Saarbrücken, auf das Zahlungen geleistet worden seien. Einzelheiten wollte er nur in nichtöffentlicher Sitzung darlegen. Dagegen bestätigte Weyand dem Ausschuss, dass die in der Presse zitierten Aussagen verschiedener Elf-Manager "auch so in den Akten stehen".

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_140/01
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