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201/2001
Datum: 16.07.2001
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heute im Bundestag - 16.07.2001

Zusammenhang zwischen Botulismus und Plötzlichem Kindstod nicht bewiesen

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung gibt es keinen Beweis für einen Zusammenhang zwischen sogenannten Botulismuserkrankungen und dem Phänomen des Plötzlichen Kindstodes. Zwar gebe es erste Hinweise, dass auch in Deutschland einzelne Fälle von plötzlichem Kindstod durch Botulismus-Erreger bedingt sein könnten, die dazu vorhandenen Forschungsergebnisse seien aber noch nicht aussagekräftig genug, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (14/6666) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6385). Den Angaben zufolge ist zwischen zwei Formen des Botulismus zu unterscheiden. Der klassische Botulismus sei eine Lebensmittelvergiftung durch Aufnahme von sogenannten Clostridium botulinum-Sporen. Säuglingsbotulismus sei dagegen eine Infektion, bei der diese Sporen im Darm auskeimten, die Bakterien sich anschließend vermehrten und Gifte bildeten. Diese Infektion trete vor allem bei Babys in den ersten sechs Monaten auf, solange die normale Darmflora noch nicht vollständig ausgebildet sei.

Die Regierung weist auch darauf hin, in vielen europäischen Ländern, unter anderem in Deutschland und Holland, sei die Anzahl der an Plötzlichem Kindstod verstorbenen Säuglinge in den letzten zehn Jahren um 50 bis 90 Prozent zurückgegangen. Dies werde im Zusammenhang gesehen mit Aufklärungskampagnen, die die Rückenlage bei Kleinkindern propagierten. Ein Ausschlag gebender Einfluss von Säuglingsbotulismus auf den Plötzlichen Kindstod erscheine auf Grund dieser Zahlen "sehr unwahrscheinlich". Deshalb könnten vorhandene Studien, die einen Zusammenhang sähen, höchstens einen ersten Hinweis geben, dass auch in Deutschland Säuglingsbotulismus einen gewissen Anteil an den Fällen von Kindstod haben könnte. Die Regierung empfiehlt zudem, Säuglingen keinen Honig zu geben, da auch dieser die Sporen von Clostridium botulinum enthalten könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_201/03
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