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263/2001
Datum: 11.10.2001
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heute im Bundestag - 11.10.2001

550.000 Wohnungen mit Hilfe der Investitionszulage modernisiert

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In den Jahren 1999 und 2000 sind schätzungsweise 550 000 Wohnungen mit Hilfe der Investitionszulage gefördert worden. Gleichzeitig habe die Investitionszulage zum Neubau von etwa 4.000 Wohnungen beigetragen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7061) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6940) mit. Die Regierung schätzt die durchschnittlichen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in den neuen Ländern auf 660 DM je Quadratmeter. Die Investitionszulage ändere diese Kosten um 15 Prozent, es sei denn, der Selbstbehalt von 5.000 DM je Antrag bei sehr kleinen Bauvorhaben oder die Kappungsgrenze von 1.200 DM je Quadratmeter bei sehr teuren Vorhaben minderten den Fördereffekt. Das Fördervolumen der Investitionszulage gibt die Regierung für die Modernisierung von Mietwohnungen für 1999 mit 695 Millionen € und für 2000 mit 720 Millionen € an. Der Mietwohnungsneubau sei in beiden Jahren mit jeweils 20 Millionen € gefördert worden, das selbstgenutzte Wohneigentum mit jeweils 100 Millionen €.

Ziel der im Steuerungsänderungsgesetz 2001 beabsichtigten Neuregelung der Investitionszulage sei es, die Förderung stärker auf die Sanierung der Altbausubstanz zu konzentrieren und Bagatellinvestitionen weitgehend von der Förderung auszuschließen, heißt es in der Antwort. Der bisherige Selbstbehalt von jährlich 5.000 DM werde diesem Ziel nicht gerecht. Vor allem, wenn ein Bauherr für viele Objekte begünstigte Aufwendungen vornehme, könne die Förderung von Bagatellinvestitionen nicht verhindert werden, weil der Selbstbehalt in diesen Fällen nur einmal pro Jahr zu berücksichtigen sei. Daher sehe die Neuregelung einen Selbstbehalt von 50 € je Quadratmeter Wohnfläche für 2002 bis 2004 vor. Dadurch wolle man eine zielgenauere Förderung größerer, substanzerhaltener und -verbessernder Vorhaben erreichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_263/06
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