Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen > 2001 > 274 >
274/2001
Datum: 18.10.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 18.10.2001

Kiep verweigert Vereidigung

Untersuchungsausschuss "Parteispenden"/

Berlin: (hib/MAR) Der frühere CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep hat am Donnerstagvormittag vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss seine Vereidigung verweigert. Sein Rechtsbeistand betonte in einer für seinen Mandanten abgegebenen Erklärung, es bestehe ein "zwingendes Vereidigungsverbot", weil Kiep verdächtigt werde, als Schatzmeister der CDU aus finanziellen Erwägungen politische Entscheidungen beeinflusst und dies verschwiegen zu haben. Für diese Fallkonstellation, so der Anwalt, habe der Bundesgerichtshof bereits vor langer Zeit ausgeführt, dass ein von einem Untersuchungsausschuss vernommener Zeuge unvereidigt bleiben "muss", wenn der auch nur entfernte Verdacht bestehe, er könne an einer strafbaren Handlung beteiligt sein, deren Aufklärung mit zur Aufgabe des Ausschusses gehöre. Sein Mandant sei deshalb "nicht bereit, sich heute vereidigen zu lassen".

Kiep hatte zuvor auf eine entsprechende Frage des Ausschussvorsitzenden Volker Neumann (SPD) geantwortet, er habe dem, was er in den verschiedenen Sitzungen ausgesagt habe, "nichts hinzuzufügen".

Die CDU/CSU-Fraktion vertrat die Auffassung, Untersuchungsausschüsse hätten keine Kompetenz, Vereidigungen vorzunehmen. Die geplante Vereidigung sei ein "politisch motivierter Rechtsbruch" und ein "klarer Verstoß gegen unsere Rechtsordnung". Dies wurde von Seiten der FDP zurückgewiesen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung, die für eine nichtöffentliche Beratung genutzt wurde, erklärte der Vorsitzende die Vernehmung Kieps für abgeschlossen. Ferner habe der Ausschuss beschlossen, so Neumann, weder der Rechtsansicht der CDU/CSU noch der des Rechtsbeistands des Zeugen zu folgen. Man habe die Verweigerung der Eidesleistung zur Kenntnis genommen und von Erzwingungsmitteln abgesehen. Die Vernehmungsprotokolle würden der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_274/02
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf