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296/2001
Datum: 09.11.2001
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heute im Bundestag - 09.11.2001

Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit soll 2 Milliarden € betragen

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Der Zuschuss des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit soll im kommenden Jahr 2 Milliarden € betragen. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) am Donnerstagnachmittag bei den Beratungen des Etats des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Einzelplan 11) an. Die CDU/CSU-Fraktion ging davon aus, dass im Etat des Bundesarbeitsministeriums insgesamt 3 Milliarden € nachzufinanzieren seien. Auf gemeinsamen Beschluss der Berichterstatter wurden die Mittel für die Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention um 5 Millionen € auf 34 Millionen € erhöht. Einvernehmlich wurde ebenfalls bei der Förderung der Integration von Zuwanderung der Ansatz für Koordinierungs- und Sondermaßnahmen von 9,89 Millionen €, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, durch den Haushaltsausschuss auf 11,39 Millionen € erhöht und für die Förderung von Sprachkursen zur Integration von Zuwanderern sollen jetzt statt 102,37 Millionen € 112,37 Millionen € zur Verfügung stehen.

Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit drei Anträgen, in denen sie jeweils neue Titel für ein Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) mit 613,55 Millionen €, für Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit 384 Millionen € und für Erstattungen der Kosten für Strukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von 562 Millionen € forderte. Ebenso erfolglos war die PDS-Fraktion mit einem Antrag, mit dem der Titel Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 100 Millionen € ausgestattet werden sollte. Erfolgreich waren die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag, die Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit um 10 Millionen € auf 45,6 Millionen € zu verringern. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_296/02
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