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318/2001
Datum: 06.12.2001
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heute im Bundestag - 06.12.2001

Regierung kündigt Entwurf eines Tariftreuegesetz an

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines Tariftreuegesetzes in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Das kündigt sie in ihrer Antwort ( 14/7730) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6527) an. Handlungsbedarf sieht die Regierung nach eigenen Angaben vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung auf dem Bausektor. Hier komme es durch den massiven Einsatz niedrig entlohnter Arbeitskräfte zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass vor allem Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen gefährdet würden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Ein EU-rechtliches Hindernis für eine Regelung, wonach bei öffentlichen Bauaufträgen im ÖPNV die "am Ort der Leistungserbringung geltenden Tarife" einzuhalten sind, sieht die Regierung angesichts eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr nicht. Die im Frühjahr beim Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Arbeitsgruppe zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer gesetzlichen Tariftreueregelung habe ihre Arbeit abgeschlossen und ein Eckpunktepapier erarbeitet. Das Tariftreuegesetz hätte zur Folge, heißt es weiter, dass bei öffentlichen Bauaufträgen in den neuen Ländern mindestens der ostdeutsche Tariflohn gezahlt werden müsse. Damit würden Wettbewerbsverzerrungen durch Billiglohnkräfte nicht nur in Ostdeutschland dauerhaft verhindert. Private Bauaufträge seien davon allerdings nicht berührt.

Die Koppelung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die Regierung als ein Steuerungsmittel, um diese Gleichstellung in der Privatwirtschaft voranzubringen. Gesetzlichen Handlungsbedarf gebe es hier aber nicht, da im Juni mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung getroffen worden sei, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zu fördern. Die Umsetzung dieser Vereinbarung werde von einer hochrangig besetzten Gruppe "Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in der Wirtschaft" kontrolliert, die paritätisch mit Regierungsmitgliedern und Wirtschaftsvertretern besetzt sei, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_318/03
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