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322/2001
Datum: 11.12.2001
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heute im Bundestag - 11.12.2001

Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit erläutert

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entscheidet zwischen so genannten Schwerpunktländern, Partnerländern und potentiellen Kooperationsländern. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/7638) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/7399). Mit 33 von insgesamt 37 Schwerpunktpartnerländern seien Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit vereinbart worden. In den vier weiteren Ländern Sambia, Südafrika, Peru und Honduras sei die Schwerpunktsetzung bereits sehr weit fortgeschritten. Auch mit 23 der 33 Partnerländer sei eine Schwerpunktsetzung vereinbart worden. In zehn Ländern, darunter Laos, Ecuador, Kuba, Paraguay, Ostchina und Aserbaidschan sei die Schwerpunktsetzung ebenfalls weit fortgeschritten. Meistgenannte Schwerpunkte sind laut Antwort "Wirtschaftsreformen, Aufbau der Marktwirtschaft, Berufsbildung und industrieller Umweltschutz"; "Trinkwasser- und Wassermanagement, Abwasser/Abfallentsorgung"; "Gesundheit, Familienplanung und HIV/Aidsbekämpfung" sowie Förderung von "Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Justizreform, Dezentralisierung und kommunale Entwicklung".

Die Regierung legt dar, die Länderkonzentration des BMZ sei für Organisationen staatlicher technischer Zusammenarbeit wie den Deutschen Entwicklungsdienst (DED), die Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG), die Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) im Sinne von Aufgabenstellung und personeller Zusammenarbeit verbindlich. Der DED richte sich bereits ohne größere Veränderung seiner Länderprogramme nach der Länderliste, während es CDG und DSE vorgegeben sei, ihre Programme sukzessive der Schwerpunktsetzung anzupassen. Keine Anwendung finde die Schwerpunktsetzung dagegen im Bereich der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe.

Zu Frage von Überschneidungen mit EU-Mitgliedstaaten wird dargelegt, die Schwerpunkte seien mit bilateralen Gebern der EU und multinationalen Institutionen abgestimmt worden. Auch die EU-Mitgliedstaaten hätten die Länderzahl konzentriert und inhaltliche Schwerpunkte gebildet. Frankreich beschränke seine prioritäre Solidaritätszone auf 60 Länder, Großbritannien konzentriere sich auf Subsaharaländer und am wenigsten entwickelte Länder (LDC). Für die Niederlande werden 17 Partnerschaftsländer und 29 thematische Länder genannt, für Belgien 25 Länder und 5 Schwerpunktsektoren, für Dänemark 20 Länder mit Schwerpunkt Armutsbekämpfung. Portugal konzentriere 95 Prozent seiner Zusammenarbeit auf fünf Länder Afrikas, Spanien gebe 25 Schwerpunktländer an, Italien konzentriere 80 Prozent seiner bilateralen Ressourcen auf 20 Länder und Luxemburg nennt Programme für 10 Schwerpunktländer.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_322/08
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