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Datum: 21.03.2006
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 21.03.2006

Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärt

Der Ehrgeiz der „Bild“-Zeitung, anstelle des Parlaments Bezüge und Versorgung der Abgeordneten festzulegen, ist buchstäblich kaum übersehbar. Dennoch wird es bei dem durch das Gesetz vorgegebenen Zeitplan und dem mit allen Fraktionen des Bundestages vereinbarten Verfahren bleiben:

  • Nach § 30 des Abgeordnetengesetzes beschließt der Bundestag innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und über die Altersentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode. Der Präsident leitet den Fraktionen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu. Dies wird im April geschehen.
  • Mit dem Ziel eines von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragenen Vorschlages führt der Präsident Gespräche mit den Fraktionsführungen. Dazu hat die Bundestagsverwaltung Beratungsunterlagen zur Verfügung gestellt, die unter anderem die unterschiedlichen Regelungen in verschiedenen Landtagen darstellen; sie enthalten weder Empfehlungen noch konkrete Vorschläge.
  • Entscheidungen sind bisher nicht getroffen. Gegenteilige Darstellungen sind reine Spekulation.
  • Das sogenannte „Düsseldorfer Modell“ wird von den Präsidenten aller übrigen Landtage nicht als Grundlage einer möglichen Neuregelung empfohlen.

1326 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_060321
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