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027/2003
Datum: 05.02.2003
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heute im Bundestag - 05.02.2003

Über Bund-Länder-Einigung zur Einführung des Digitalfunksystems informieren

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach dem Termin einer endgültigen Einigung zwischen Bund und Ländern über die Einführung eines digitalen Funksystems für die sichere Kommunikation von Behörden und Organisationen erkundigt sich die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/383). Die Abgeordneten fragen nach den technischen und organisatorischen Gründen der Verzögerung für eine flächendeckende Einführung und wollen wissen, wann und in welcher Höhe Kosten für Bund und Länder entstehen. Auch soll die Regierung darüber informieren, welche technischen, finanziellen und praktischen Vor- oder Nachteile es bei den zwei konkurrierenden Digitalfunksystemen gibt. Gefragt wird unter anderem auch, ob es bei der Einführung zu einem zeitweisen Parallelbetrieb von analoger und digitaler Funktechnik kommt und welche Schwierigkeiten und Kosten damit verbunden sind.

Die geplante Einführung eines Digitalfunksystems steht im Zusammenhang mit der im Schengener Abkommen vereinbarten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, heißt es. Ersetzt werden soll die bisher in Deutschland verwendete analoge Funktechnik von "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BOS), da die bereits von einigen europäischen Ländern eingesetzte digitale Funktechnik wesentlich leistungsfähiger und weniger störanfällig sei. Zudem verursache sie geringere laufende Kosten. Probleme ergeben sich laut Einführung sowohl bei den Kosten als auch bei der technischen Umsetzung. So stehen laut Regierung mit "Tetra 25" und "Tetra Pol" zwei Digitalfunksysteme in Konkurrenz. Erschwert werde hier die Entscheidung durch Nichtkompatibilität beider Systeme miteinander. Als Alternative böten sich geringere, aber immer noch erhebliche Investitionen zur Anpassung der veralteten analogen Funktechnik an die moderne Technologie an. Dies biete aber keine längerfristige Kostenminderung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_027/02
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