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071/2003
Datum: 02.04.2003
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heute im Bundestag - 02.04.2003

Regierung soll Entlastung vom Fluglärm des Flughafens Zürich durchsetzen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Entlastung der süddeutschen Bevölkerung durch eine gerechtere Verteilung der aus dem An- und Abflugverkehr zum Flughafen Zürich/Kloten resultierenden Lasten zu erreichen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag ( 15/744). Nachdem der zwischen Deutschland und der Schweiz im Oktober 2001 geschlossene Staatsvertrag, der die Inanspruchnahme deutschen Luftraums für startende und landende Flugzeuge erstmals regeln sollte und eine Reduzierung der aus dem Flugverkehr resultierenden Lasten für die süddeutsche Bevölkerung bedeutet hätte, im Ratifikationsverfahren in der Schweiz im März 2003 gescheitert ist, solle die Regierung die mit dem Staatsvertrag angestrebten Ziele einer gerechten Lastenverteilung durch andere ihr zur Verfügung stehende Instrumente und angemessene Maßnahmen erreichen. Die Exekutive soll zudem für eine kurzfristig greifende, deutliche Reduzierung der jährlichen Überflugzahlen Sorge tragen, heißt es im Antrag. Die bisherigen Flugbeschränkungen in den Nachtstunden sind nach Ansicht der Abgeordneten um zwei Stunden auf die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr auszuweiten. Auch die Überflughöhen und die Mindestwartehöhen für Anflüge auf Zürich über Süddeutschland während der Zeiten mit Flugbeschränkungen soll die Regierung nach Auffassung der Fraktionen deutlich anheben. Außerdem fordern sie, ein grenzüberschreitend abgestimmtes Konzept für die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu entwickeln und umzusetzen. Damit solle die Sicherheit im Flugverkehr garantiert, ein technisch einwandfreier Verkehrsfluss ermöglicht und die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland bei Entscheidungen und Verfahrensabläufen sichergestellt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_071/09
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