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102/2003
Datum: 15.05.2003
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heute im Bundestag - 15.05.2003

Bericht über Maßnahmen der Sicherheitsbehörden vorgelegt

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) informiert in einer Unterrichtung ( 15/981) über Maßnahmen der Sicherheitsbehörden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember vergangenen Jahres. Mit dem im Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetz seien, heißt es, den Nachrichtendiensten neue Befugnisse übertragen und dementsprechend die Kontrollrechte des PKGr und der G 10-Kommission erweitert worden. So komme in diesem Bereich dem PKGr auch eine eigenständige Berichtspflicht zu, die es mit der vorgelegten Unterrichtung erstmals wahrnehme, so das Gremium.

Auch im Bereich der neuen Befugnisse habe sich der Eindruck bestätigt, stellt das PKGr fest, dass sich die Sicherheitsbehörden ihrer großen Verantwortung bewusst sind, ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben und die Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten. Nach Angaben des PKGr hätten die Dienste erst relativ spät von ihren neuen Befugnissen Gebrauch gemacht, nutzten sie aber nunmehr verstärkt. Nachdem im ersten Halbjahr lediglich acht Auskunftsersuchen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an Telekommunikationsunternehmen gerichtet worden seien, heißt es in der zusammenfassenden Bewertung, seien im zweiten Halbjahr zu weiteren Maßnahmen des BfV erstmals auch Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstens (MAD) hinzugekommen. Somit habe sich die Gesamtzahl der Fälle (insgesamt 30) im zweiten gegenüber dem ersten Halbjahr 2002 um 175 Prozent erhöht.

BfV, MAD und BND sind dem Bericht zufolge seit Inkrafttreten des Gesetzes befugt, Informationen über Geldströme und Kontobewegungen bei Banken und Finanzunternehmen einzuholen, Auskunftsersuchen an Postdienstleister, Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikations- und Teledienstleister zu stellen und IMSI-Catcher (zur Ermittlung von Identität und Telefonnummer eines Mobilfunkteilnehmers) einzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_102/07
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