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106/2003
Datum: 21.05.2003
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heute im Bundestag - 21.05.2003

2002 insgesamt 22 668 Petitionen abschließend behandelt

Petitionen/Bericht

Berlin: (hib/OHO) Die Überführung von Rentenansprüchen, Asylangelegenheiten und Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus waren die dominierenden Themen der Sammel- und Massenpetitionen, die den Petitionsausschuss im vergangenen Jahr erreichten. Laut dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 2002 ( 15/920), den die Ausschussvorsitzende Marita Sehn (FDP) und ihr Stellvertreter Klaus Hagemann (SPD) am Mittwochvormittag Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) übergeben haben, ist dabei insgesamt die Zahl aller Eingaben im Vergleich zum Jahr 2001 um rund 12 Prozent auf 13 832 gesunken. Trotzdem habe der Ausschuss die Anzahl der Petitionen, die bearbeitet und einer Erledigung zugeführt wurden, um 5 118 Eingaben steigern können, heißt es weiter. Insgesamt seien somit 22 668 Petitionen abschließend behandelt worden. Die Zahl der zu bearbeiteten Nachträge, in denen Bürger ihr Anliegen präzisierten oder erweiterten, sei im Berichtszeitraum um 4 Prozent gestiegen.

Der Schwerpunkt der Eingaben liege "nach wie vor" beim ehemaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, dessen Aufgaben mit Beginn der 15. Legislaturperiode auf die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Gesundheit und Soziale Sicherung aufgeteilt wurden. Zu diesem Bereich gingen 3 577 Petitionen ein - das entspreche einem Viertel der insgesamt eingegangen Petitionen. Mit 1 749 beziehungsweise 1 393 Eingaben folgen die Ministerien des Inneren beziehungsweise der Justiz. Die meisten Eingaben pro Kopf kamen in den neuen Bundesländern aus Sachsen (319 Eingaben pro Million Einwohner) und in den alten Ländern aus Schleswig-Holstein (145 Eingaben pro Million Einwohner). Über 60 Prozent der Eingaben seien von Männern eingereicht worden, nur ungefähr 27 Prozent von Frauen. Der Rest stamme von Organisationen und Verbänden. Zahlreiche Eingaben hätten den Ausschuss per E-Mail erreicht. Diese dürften nach der geltenden Rechtslage nicht behandelt werden, heißt es im Bericht weiter. Die Einsender seien deshalb aufgefordert worden, die Eingabe nochmals schriftlich und mit Unterschrift einzureichen. Auf der Homepage des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) wird unter der Rubrik "Kontakt" Hilfestellung zur Einreichung einer Petition und zum Herunterladen des Formulars gegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_106/02
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