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108/2003
Datum: 21.05.2003
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heute im Bundestag - 21.05.2003

Abteilungsleiter aus dem Gesundheitsministerium hat Erinnerungslücken

1.Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/KHB) Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages über angeblichen Wahlbetrug hat am Mittwoch erneut Beweis darüber erhoben, ob Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor der Bundestagswahl die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung "falsch oder unrichtig" dargestellt habe. Der damals für die Finanzen der Kassen zuständige Abteilungsleiter Edwin Smigielski versicherte, er habe bei seiner Tätigkeit im Gesundheitsministerium nie daran gedacht, irgendwelche Tatsachen zu verändern. Diese Aussage gelte auch für seine Mitarbeiter. Was seine Arbeit angehe, sei vor der Wahl auch nicht daran gedacht worden, ein Vorschaltgesetz zur Gesundheitsreform auf den Weg zu bringen.

Nach seiner Aussage habe er am Tag nach der Wahl festgestellt, dass neueste Zahlen aus der Pharma-Industrie für einen Anstieg der Arzneimittelpreise um sieben Prozent sprächen und dass es nicht mehr zu einer gemeinsamen Aktion zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Industrie wie 1997 gegen einen weiteren Anstieg der Arzneimittelpreise kommen werde. Damit sei klar gewesen, dass nun alles auf das Handeln des Ministeriums hinauslaufe.

Auf Fragen der CDU/CSU, wann es denn darüber Besprechungen gegeben habe, sagte Smigielski, daran könne er sich leider nicht mehr erinnern. Aus seinen Unterlagen könne er aber ersehen, dass er zwei Tage nach der Wahl von Bonn nach Berlin geflogen sei und an einem Gespräch mit dem Staatssekretär teilgenommen habe. Die Frage, wie es denn dazu gekommen sei, dass schon unmittelbar nach der Runde beim Staatssekretär oder tags darauf mehrere Abteilungen bis ins Einzelne durchgerechnete Vorschläge zu Änderungen im Gesundheitswesen gemacht hätten, erklärte Smigielski so:

Es gebe nun einmal in einem Ministerium für alle möglichen Entwicklungen auch schriftlich fixierte Überlegungen, die bei Anfragen der Leitung aus der Schublade hervorgeholt würden. Das sei nichts Außergewöhnliches. Smigielski erklärte den Hinweis auf einen Vermerk, in dem das Wort "Vorschaltgesetz" gestrichen war und Kopien davon nicht gefertigt werden durften, damit, dass bei noch unfertigen und nicht abgesegneten Überlegungen der Kreis der zu Informierenden besonders klein gehalten werde. Sonst würden noch mehr Papiere nach außen dringen und angebliche Absichten transportieren, die zu so einem frühen Zeitpunkt noch gar nicht spruchreif seien. Der frühere Abteilungsleiter konnte sich auch nicht daran erinnern, wer bei diesem Vermerk das Wort "Vorschaltgesetz" gestrichen und angeordnet habe, keine Kopien zu ziehen. Er wollte nicht ausschließen, dass er es selbst gewesen sein könnte.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_108/04
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