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108/2003
Datum: 21.05.2003
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heute im Bundestag - 21.05.2003

SPD und Grüne wollen Zuständigkeiten im Gentechnikrecht ändern

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/POT) Die Zuständigkeit für Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz und den auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen soll vom Robert-Koch-Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übergehen. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf ( 15/996) zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht eingebracht. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 sei die federführende Zuständigkeit für den Aufgabenbereich der Gentechnik vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen worden. Der Gesetzentwurf diene dazu, dieser Zuständigkeitsänderung auf der Ebene der obersten Bundesbehörden auch im nachgeordneten Bereich Rechnung zu tragen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Das bisher federführend zuständige Robert-Koch-Institut solle als Benehmensbehörde an allen Genehmigungsverfahren im Bereich des Gentechnikrechts beteiligt werden. Damit werde die spezifische Fachkompetenz des Instituts auf für die Risikoerfassung und -bewertung wichtigen Gebieten der Molekularbiologie und der Mikrobiologie weiter in die Genehmigungsentscheidungen miteinbezogen, so die Koalitionsfraktionen weiter.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen auf das Bundesamt für Naturschutz übertragen werden. Die Fachkompetenz für diesen Bereich liege in erster Linie beim Bundesamt für Naturschutz, während das Umweltbundesamt sich vordringlich mit dem Schutz der Umweltmedien vor schädlichen Stoffen beschäftige. Daher sei eine Anpassung der umwelt- und naturspezifischen Zuständigkeiten in diesem Bereich notwendig, heißt es in der Begründung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_108/08
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