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137/2003
Datum: 25.06.2003
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heute im Bundestag - 25.06.2003

"Kleine Novelle" der Handwerksordnung mit Koalitionsmehrheit angenommen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen ( 15/1089) mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum von CDU/CSU und FDP zugestimmt. Mit dieser "kleinen Novelle" soll deutlich gemacht werden, dass "einfache" Tätigkeiten nicht zum Geltungsbereich der Handwerksordnung gehören. Dazu zählen solche, die innerhalb von drei Monaten erlernt werden können oder aber nicht die "hauptsächlichen" Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Gewerbe erfordern. Auch dürfen diese Tätigkeiten nicht aus einem Gewerbe entstanden sein, dass in der Anlage A zur Handwerksordnung (Vollhandwerk) genannt wird. Die Ich-AG darf danach Tätigkeiten der "handwerksähnlichen Gewerbe" (Anlage B zur Handwerksordnung) ausüben. Der Bundestag will das Gesetz am kommenden Freitag verabschieden. Gleichzeitig ist die erste Lesung der so genannten "großen Novelle" der Handwerksordnung geplant.

Die SPD machte im Ausschuss deutlich, dass es für sie darum geht, Hemmnisse für die Gründung von Kleinstgewerbebetrieben zu beseitigen. Für die etablierten Handwerksbetriebe biete sich die "große Chance", diese Kleinstgewerbe als Dienstleister mitzunutzen. Die Ich-AG sei im Zuge der Hartz-Gesetze geschaffen worden, um Arbeitslosen die Möglichkeit zu geben, eine selbstständige Existenz aufzubauen. Da die Existenzgründungsquote auf niedrigem Niveau sei, müssten unnötige Regulierungen aufgehoben werden. Die Bundesregierung forderte die Handwerksorganisationen auf, das Handeln der Existenzgründer nicht zu unterbinden. 24 800 Ich-AGs seien bislang gegründet worden. Allein von April bis Mai dieses Jahres habe es eine Steigerung um über 10 000 Neugründungen gegeben. In den neuen Ländern seien 8400 Ich-AGs ins Leben gerufen worden. Die Regierung äußerte die Hoffnung, dass sich viele davon dauerhaft am Markt etablieren können und daraus möglichst erfolgreiche selbstständige Existenzen entstehen, die zu zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen können. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, mit dem Gesetz werde klargestellt, dass "die einfachen" Tätigkeiten nicht von der Handwerksordnung erfasst werden. Die Fraktion warf dem Handwerk im Übrigen vor, Kundenbedürfnisse "verschlafen" zu haben. Für viele kleinere Reparaturen seien Handwerker nicht oder nur schwer zu bekommen.

Die Union begründete ihre Ablehnung mit der Befürchtung, dass mittelständische Handwerksstrukturen zerschlagen werden könnten. Durch eine solche Förderung von Kleinstunternehmen werde die Handwerksordnung unterlaufen. Dies stelle den Einstieg dahin dar, dass der qualifizierte Handwerksmeister nicht mehr gebraucht werde: "Da wollen wir nicht hin", so die Fraktion. Die Ich-AG werde bestimmte Branchen des Handwerks schwer treffen und Auswirkungen auf die Ausbildung haben. Die Fraktion verwies auf das Friseurhandwerk als ausbildungsstärkstes Gewerk. Ein Betrieb, der ausbilde und Urlaubsgeld zahle, könne mit einer staatlich subventionierten Ich-AG nicht mithalten. Hier gehe es darum, bestimmte Gesellschaftsstrukturen zu zerstören, so der Vorwurf aus der Union. Die FDP hielt es für "unsinnig", das Handwerk mit der Förderung der Ich-AGs zu verprellen. Beide Oppositionsfraktionen warfen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vor, entgegen seiner Zusage den Kontakt mit der Opposition nicht gesucht zu haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_137/01
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