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167/2003
Datum: 24.07.2003
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heute im Bundestag - 24.07.2003

Regierung kann Entwicklung der Zahl der Hausärzte nicht vorhersagen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Regierung kann nicht genau vorhersagen, wie sich die Zahl der zugelassenen Hausärzte in den neuen Bundesländern entwickeln wird. Dies liege unter anderem daran, dass die Altersgrenze von 68 Jahren, mit der die Zulassung endet, in den neuen Ländern erst ab 2010/2011 wirksam werde, erklärt die Exekutive in ihrer Antwort ( 15/1440) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1160). Auch wiesen bis auf Brandenburg alle neuen Länder in den 90er-Jahren Bevölkerungsrückgänge auf, so dass Vorhersagen über die zukünftige Arzt-/Einwohner-Relation unsicher seien. Zu Beginn der 90er-Jahre sei es zu einem Rückgang der Studienplatzzahl gekommen und die Zahl der berufstätigen Ärzte habe abgenommen. Seit nunmehr fast zehn Jahren sei die Studienplatzzahl mit 10 500 nahezu konstant. Laut Antwort gestaltet sich die Versorgungsdichte mit Hausärzten unterschiedlich, so dass in den einzelnen Bundesländern Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten festzustellen seien. So kämen in den alten Ländern ohne Berlin rund 1 410 Einwohner auf einen Hausarzt und in Berlin lediglich 1 198. Der Altersdurchschnitt der Hausärzte in den neuen Ländern liege geringfügig über dem der Hausärzte in den alten Ländern.

Mit ihrem Gesetzentwurf einer Gesundheitsreform ( 15/1170) versucht die Koalition nach eigenen Angaben, einer Unterversorgung mit Ärzten entgegenzuwirken. So sei die Einrichtung von Gesundheitszentren vorgesehen und die Öffnung von Krankenhäusern bei Unterversorgung eingeplant. Auch würden die Möglichkeiten der Zahlung von Sicherstellungszuschlägen in unterversorgten Regionen verbessert. Für die neuen Länder seien pro Jahr rund 30 Millionen Euro für Sicherstellungszuschläge eingeplant, von denen bis zu 15 Millionen Euro von den Krankenkassen zusätzlich zum bisherigen Honorarvolumen bereitgestellt würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_167/05
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