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181/2003
Datum: 03.09.2003
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heute im Bundestag - 03.09.2003

Umweltverträglichkeitsprüfung bei Tierhaltungsanlagen ändern

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Tierhaltungsanlagen soll dereguliert und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf ( 15/1497) eingebracht. Der Bundesrat erläutert, mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie sei die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls für zusätzliche Anlagetypen zur Tierhaltung eingeführt worden. Dabei gehe es um Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren, deren Prüfpflichtigkeit unter anderem von der durch den Betreiber genutzten landwirtschaftlichen Fläche abhänge. Die Länderkammer kritisiert, durch die Verknüpfung von landwirtschaftlicher Nutzfläche und Großvieheinheiten würden die Verhältnisse bei den tierhaltenden bäuerlichen Betrieben nicht ausreichend berücksichtigt. Die Umsetzung der Richtlinie gehe über die europäischen Anforderungen hinaus und baue zusätzliche Verfahrenserschwernisse, die gerade kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe empfindlich träfen. Mit dem Gesetzentwurf will der Bundesrat nach eigenen Angaben die Bürokratie zugunsten von Anlagebetreibern und Vollzugsbehörden abbauen.

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erklärt die Regierung, die Initiative würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer nicht europarechtskonformen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung führen. Dies liege daran, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Frage der UVP-Pflichtigkeit bei Tierhaltungsanlagen ersatzlos entfallen würde. Auf jedem Fall würde, so die Regierung, die Stellung Deutschlands bei einem Vergleich der Auslöseschwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Tierhaltungsanlagen innerhalb der EU von einer derzeitigen Mittelposition auf das unterste Niveau absinken. Weiter heißt es, die Flächenbindung der Tierhaltung werde von allen Beteiligten befürwortet, da sie ein entscheidendes Kriterium für das Ausmaß schädlicher Umweltauswirkungen durch Tierhaltungsanlagen sei. Die werde vor allem in Regionen mit hohen Viehdichten deutlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_181/04
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