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271/2003
Datum: 10.12.2003
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heute im Bundestag - 10.12.2003

Kritik an Vertrag Eichels mit Medienberater zur Kenntnis genommen

Rechnungsprüfungsausschuss/Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Kritisiert hat der Bundesrechnungshof (BRH) die vertraglichen Beziehungen zwischen Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und seinem Medienberater. Der entsprechende Bericht wurde am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen im Rechnungsprüfungsausschuss "zur Kenntnis" genommen. Die von der CDU/CSU-Fraktion beantragte "zustimmende" Kenntnisnahme wurde von der Koalition abgelehnt.

In seinem Bericht hatte der BRH unter anderem gerügt, dass vor Abschluss des ersten Beratervertrages im August 1999 nicht geklärt worden sei, ob diese Arbeit nicht auch von Mitarbeitern des Ministeriums geleistet werden könnte. Zudem habe der Medienberater vom Ministerium auch ein Honorar erhalten, wenn er den Minister auf Parteiveranstaltungen begleitet hatte. Der BRH führt weiter aus, dass zum 1. September 2003 ein neuer Vertrag abgeschlossen worden sei, der im Gegensatz zu den zwei kürzeren vorherigen Verträgen für ein Jahr ausgestaltet sei. Der Berater stehe in dieser Zeit für insgesamt 110 Tage zur Verfügung. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs dürfte mit den insgesamt drei Verträgen der Schwellenwert für oberste Bundesbehörden von 130.000 Euro bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen endgültig überschritten werden. Damit hätte der Vertrag zwar nicht öffentlich ausgeschrieben, aber "im Wettbewerb und unter Beachtung des Transparenz- sowie des nicht Diskriminierungsgebotes" vergeben werden müssen, so der BRH.

Die CDU/CSU-Fraktion schloss sich der Kritik des BRH an. Die Fraktion kritisierte vor allem, dass Öffentlichkeitsarbeit für eine Person und nicht für das Ministerium gemacht werde. Obwohl der BRH-Bericht schon im Mai vorgelegen habe, sei trotzdem im September ein neuer Vertrag geschlossen worden. Damit ist nach Auffassung der Union das Kriterium des Kettenvertrages erfüllt, der vergaberechtlich hätte ausgeschrieben werden müssen. Demgegenüber konnte die SPD-Fraktion kein Fehlverhalten des Ministers erkennen. Ein Minister sei 24 Stunden im Dienst, deshalb seien auch die Termine bei den Parteiveranstaltungen zu Recht honoriert worden. Für die FDP ist der BRH-Bericht "blanke Theorie". Ein Minister müsse sich von einer Person seines Vertrauens beraten lassen können, und diese Person könne nicht in öffentlicher Ausschreibung gewonnen werden. Auch Eichel wies auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Berater hin. Er werde bei Parteitagen immer als Finanzminister von den Medien befragt und nicht als SPD-Präsidiumsmitglied, erklärte er weiter. Er habe wirtschaftlich gehandelt, da sein Berater nur für höchstens 110 Tage im Jahr honoriert werde und dessen Honorar "am unteren Ende der Skala" liege. Eichel sah auch das Kriterium des Kettenvertrages nicht erfüllt, und der Schwellenwert von 130.000 Euro werde "bei weitem" nicht erreicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_271/01
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