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279/2003
Datum: 15.12.2003
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heute im Bundestag - 15.12.2003

Russland für das Kyoto-Protokoll gewinnen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll sich im Interesse des internationalen Klimaschutzes und eines Erfolges des Emissionshandels dafür einsetzen, dass Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Dabei sollen die konkreten Vorteile umfassend und detailliert aufgezeigt werden, die das Land von einer Ratifizierung des Protokolls habe, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU ( 15/2163). Außerdem solle die Regierung dem Parlament einen ausführlichen Bericht darüber vorlegen, welche Auswirkungen eine Nicht-Ratifizierung Moskaus auf den Emissionshandel hat und wie sich dies auf die internationale Klimaschutzpolitik auswirkt.

Die Parlamentarier erläutern, Bedingung für das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls sei, dass es von mindestens 55 Staaten ratifiziert wird, die zusammen für mindestens 55 Prozent des weltweiten Ausstoßes an Kohlendioxid verantwortlich sind. Die 111 Staaten, die bisher das Protokoll ratifiziert hätten, stünden allerdings nur für 44 Prozent des weltweiten CO(-Ausstoßes. Russland komme mit einem Anteil von 17,4 Prozent am weltweiten CO(-Ausstoß für das Inkrafttreten des Abkommens eine Schlüsselrolle zu, da die USA, die für gut ein Drittel der weltweiten CO(-Emissionen verantwortlich sind, die Ratifizierung ablehnen. Somit könne das Protokoll ohne eine Ratifizierung Moskaus nicht wirksam werden. Dadurch würden die nationalen Klimaschutzverpflichtungen der Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls zum Nachteil des internationalen Klimaschutzes nicht völkerrechtlich verbindlich und sogar wieder zur Disposition gestellt, schreibt die Union. Für den 2005 beginnenden europäischen Emissionshandel würde eine Nicht-Ratifizierung Russlands bedeuten, dass die Klimaschutzverpflichtungen, die der Zuteilung von Emissionsrechten zugrunde liegen, mit höheren Wettbewerbsrisiken für europäische und deutsche Unternehmen verbunden wären. Die Folgen wären höhere volkswirtschaftliche Kosten beim Klimaschutz und damit Wettbewerbsnachteile zu Lasten der vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_279/02
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