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001/2006
Datum: 04.01.2006
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heute im Bundestag - 04.01.2006

Konsequenzen zu BND-Aktivitäten erst nach Bewertung des Sachverständigen

Inneres/Antworten

Berlin: (hib/WOL) Über Konsequenzen zu Vorgängen bei der Observation von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wird das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) erst nach der Bewertung durch den beauftragten unabhängigen Sachverständigen befinden. Die Bundesregierung hat dazu zwei Antworten ( 16/301 und 16/299) auf Kleine Anfragen der Fraktionen von FDP ( 16/123) und Die Linke ( 16/116) vorgelegt. Danach habe das PKGr nach Anhörung der Regierung am 30. November vorigen Jahres den Sachverständigen eingesetzt, um die gegen den BND erhobenen Vorwürfe zu klären und die Praxis der möglichen Führung von Journalisten als Nachrichtenquelle zu untersuchen. Erst dann werde das PKGr entscheiden, ob und in welchem Umfang Parlament und Öffentlichkeit über die vom Sachverständigen ermittelten Ergebnisse unterrichtet werden können.

Die rechtliche Prüfung des Sachverhalts sei ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Auch dazu solle der Bewertung des vom PKGr eingesetzten Sachverständigen nicht vorgegriffen werden. Nach derzeitigem Stand lägen aber Anhaltspunkte dafür vor, dass "die durchgeführten Maßnahmen jedenfalls in Teilen unverhältnismäßig waren", heißt es in der Antwort an die Liberalen. In Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt habe der Präsident des BND interne Sofortmaßnahmen ergriffen, die eine Wiederholung vergleichbarer Fälle künftig erhindern sollen. Zur Frage nach der Ermächtigung zur Strafverfolgung heißt es, das Bundesinnenministerium sei nicht eingeschaltet worden. Im Übrigen sei die dafür zuständige oberste Dienstbehörde nicht das BMI, sondern das Bundeskanzleramt.

In der Antwort an die Linksfraktion geht die Bundesregierung auch auf die Entscheidung ein, zivil- und presserechtliche Schritte gegen den Autor eines Artikels nicht weiter verfolgt zu haben. Diese Entscheidung sei in der Abwägung getroffen worden, das eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche nur durch Offenlegung geheimhaltungspflichtiger Tatsachen gelungen wäre. Dies hätte aber aus damaliger Sicht die künftige Arbeit des BND gefährdet oder mindestens beeinträchtigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_001/01
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