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002/2006
Datum: 05.01.2006
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heute im Bundestag - 05.01.2006

Kein Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer mit langjährigem Aufenthalt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Nach dem Willen des Gesetzgebers enthält das Zuwanderungsgesetz keine Altfall- oder Bleiberechtsregelung für ausreisepflichtige Ausländer mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/154). Eine Duldung sei danach kein Aufenthaltstitel im Sinne des Gesetzes. Es gehe vielmehr um den zeitlich befristeten Aufschub einer bereits rechtskräftig festgestellten, vollziehbaren Ausreiseverpflichtung. Die Regierung erklärt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sei das Thema im Vermittlungsausschuss diskutiert worden, "eine Altfall- oder Bleiberechtsregelung wurde dabei nicht in den Kompromiss beim Zuwanderungsgesetz aufgenommen". Dort werde aber ausdrücklich zwischen Personen differenziert, die nicht zurückkehren können und solchen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Bei der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen und bei einem Aufenthalt aus humanitären Gründen sehe das Gesetz jedoch wichtige Verbesserungen für Personen vor, die sich seit langem in Deutschland aufhalten.

Weiter heißt es, es sei auch nicht beabsichtigt, mit einem Änderungsgesetz den Rechtsstatus geduldeter Personen zu verändern. Im Koalitionsvertrag sei aber die Absicht aufgenommen, das Gesetz in der Anwendungspraxis zu evaluieren. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine befriedigende Lösung der so genannten Kettenduldungen erreicht wurden und ob Sicherheitsfragen und humanitäre Probleme - wie etwa der in Deutschland aufgewachsenen ausländischen Kinder - befriedigend gelöst seien. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen abgewartet werden. Zum Stichtag 30. November 2005 waren laut Antwort im Ausländerzentralregister knapp 679.000 Ausländer erfasst, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz besaßen und diese im Jahr 2005 erhielten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_002/04
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