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033/2006
Datum: 08.02.2006
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heute im Bundestag - 08.02.2006

Senkung der Ausbildungsplatzvergütung keine geeignete Maßnahme

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebots fortführen. Das teilte sie in der Antwort ( 16/526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/408) mit. In den vergangenen Jahren seien zwischen 500.000 und 560.000 betriebliche Ausbildungsplätze durch die Wirtschaft bereitgestellt worden. Das positive Ergebnis des Jahres 2004 bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen habe 2005 nicht erreicht werden können. Gründe für den Rückgang an betrieblichen Ausbildungsplätzen seien unter anderem die konjunkturelle Lage und die Beschäftigungssituation, aber auch der geringere Ersatzbedarf an Auszubildenden und der Rückgang öffentlich finanzierter Ausbildungsplätze. Die von der Fraktion angesprochene Senkung der Ausbildungsplatzvergütung werde von nur wenigen Betrieben als geeignetes Mittel gesehen, um das Ausbildungsplatzangebot zu erhöhen. Eine Reduktion der Ausbildungsvergütungen sei nach derzeitiger Rechtslage ohnehin nur für nichttarifgebundene Betriebe möglich: Etwa 18 Prozent der Ausbildungsbetriebe seien nicht tarifgebunden, zahlten aber freiwillig die tarifliche Vergütung. 17 Prozent der Ausbildungsbetriebe seien nicht tarifgebunden und orientierten sich auch nicht an einem Tarif. Das Berufsbildungsgesetz schreibe eine "angemessene" Vergütung vor. Eine "Angemessenheit" sei gegeben, wenn die Vergütung eine "gewichtige und fühlbare finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt" der Auszubildenden sei und eine Mindestentlohnung für ihre Leistungen darstelle. Aus Sicht der Bundesregierung liegt es im gemeinsamen Interesse, "auch durch eine faire Vergütung einen Anreiz für die Konkurrenz des Berufsbildungssystems mit anderen Bildungs- und Beschäftigungsbereichen um gut qualifizierte Bewerber zu setzen". Ein Streichen des Merkmals der "Angemessenheit" in den im Berufsbildungsgesetz formulierten Grundsätzen über den Vergütungsanspruch der Auszubildenden würde nach Ansicht der Bundesregierung denn Abbau betrieblicher Ausbildungsplätze nicht stoppen oder gar umkehren. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die Wirkung der 2005 in Kraft getretenen Reform des Berufsbildungsgesetzes zu überprüfen. Sollte sich im Rahmen dieser Evaluation einen "unabweisbaren Anpassungsbedarf" ergeben, strebe die Bundesregierung einen tragfähigen Konsens der Akteure zur entsprechenden Fortentwicklung des Berufsbildungsrechts an.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_033/07
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