Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 043 >
043/2006
Datum: 14.02.2006
[ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 14.02.2006

"Missbräuchliche Steuergestaltungen" eindämmen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will missbräuchliche Steuergestaltungen eindämmen und hat dazu einen Gesetzentwurf (16/634) vorgelegt. Ziel ist es den Angaben zufolge, der "nicht gerechtfertigten Ausnutzung von Gesetzeslücken im Steuerrecht" entgegenzuwirken. Die Regierung sieht darin einen Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Steuerbasis und zu größerer Steuergerechtigkeit. Unter anderem soll die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuergesetz geändert werden. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen künftig erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die betreffenden Grundstücke verkauft oder die jeweiligen Wertpapiere entnommen worden sind. Dadurch würden die bislang erzielbaren Steuerstundungseffekte entfallen. Beabsichtigt ist darüber hinaus, die Regelungen zum Gewinn bei Vollkaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden zu ergänzen. Betroffen sind so genannte Hedge-Fonds, die verpflichtet werden sollen, Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz zu bilden. Damit solle Bestrebungen vorgebeugt werden, wirtschaftlich zusammenhängende Bilanzpositionen einzeln zu bewerten, um damit Verluste, die tatsächlich niemals eintreten, steuerlich geltend machen zu können. Eine weitere Änderung betrifft die Regelung der Bewertung von Wirtschaftsgütern im Einkommensteuergesetz. Die Möglichkeit, bei der Bewertung die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs pro Monats mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen, soll auf Fahrzeuge des "notwendigen Betriebsvermögens" beschränkt werden. Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes betrifft Umsätze öffentlicher Spielbanken, die durch den Spielbankbetrieb entstanden sind. Sie geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Februar vergangenen Jahres und Anschlussurteile des Bundesfinanzhofs zurück. Danach ist es unzulässig, Umsätze gewerblicher Glücksspielanbieter zu besteuern, während Umsätze zugelassener öffentlicher Spielbanken steuerfrei sind. Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der öffentlichen Spielbanken sollen nun umsatzsteuerpflichtig werden. Durch die Änderung würden Steuerausfälle von Bund, Ländern und Gemeinden verhindert, die als Folge der genannten Rechtsprechung ansonsten eintreten würden. Mit einer weiteren Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll die Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers auf bestimmte Gebäudereinigungen erweitert werden. In diesem Bereich kann nach Meinung der Regierung üblicherweise nicht sichergestellt werden, dass Umsätze der Unternehmer vollständig steuerlich erfasst werden. Schließlich ist vorgesehen, dass Tankbelege nicht mehr an andere Personen verkauft werden dürfen, weil sie dann "missbraucht" würden, um angebliche Betriebsausgaben oder Werbungskosten nachzuweisen. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungswünschen an dem Entwurf vorgebracht. Was den bisherigen Steuerstundungseffekt beim Wertpapier- und Grundstückshandel angeht, soll nach seiner Auffassung nicht der Zeitpunkt des Verkaufs, sondern der Zeitpunkt maßgebend sein, in dem der Verkaufserlös zugeflossen ist. Zur Frage der Umsatzbesteuerung öffentlicher Spielbanken heißt es, der Umsatzsteuerlösung könne nur zugestimmt werden, wenn die Länder einen "angemessenen finanziellen Ausgleich" für die zu erwartenden Ausfälle bei der Spielbankabgabe erhalten. Der Bundesrat fordert eine Kompensation in Höhe des Anteils der wegfallenden Spielbankabgabe, der nicht durch den Länderanteil bei der Umsatzsteuer ausgeglichen wird. Schließlich wäre bei einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft für Gebäudereinigungen eine "nicht überschaubare" Zahl von Unternehmen, der Bundesrat spricht von mehreren Millionen, betroffen, die als Kleinunternehmer oder Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen bislang umsatzsteuerlich nicht geführt worden seien. Der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zu den voraussichtlichen Steuermehreinnahmen. Darüber hinaus sieht die Länderkammer nicht, dass Reinigungsunternehmen "unzuverlässiger" wären als andere Unternehmergruppen wie Gastwirte und Taxiunternehmer. Es sei zu bezweifeln, heißt es in der Stellungnahme, ob eine Sonderregelung für die Gebäudereinigungsbranche überhaupt erforderlich sei. Der Bundesrat hält die Einführung einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Gebäudereinigungsleistungen für "nicht praxistauglich".
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_043/01
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf