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043/2006
Datum: 14.02.2006
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heute im Bundestag - 14.02.2006

Durch Aufsichtsbehörde verursachte Bürokratiekosten beziffern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach den Bürokratiekosten, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verursacht werden, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage ( 16/602). Die Abgeordneten stellen fest, eine effektive Kontrolle der Kosten, welche die BaFin der Wirtschaft verursache, finde nicht statt. Erhebliche Kosten verursache auch die Tätigkeit der BaFin im Zusammenhang mit den Kontoabfragen. So seien die Banken verpflichtet, die Daten von etwa 497 Millionen Konten und Depots bereitzustellen, ohne dass sich die Regierung oder die Behörde an den Kosten beteiligten. Diese Politik der "Kostenverlagerung für staatliche Aufgaben an die Wirtschaft" führt nach Meinung der FDP zu einer Verteuerung von Produkten des Kredit-, Wertpapier- und Versicherungswesens. Die Mehrkosten habe der Verbraucher zu zahlen. Die Regierung soll mitteilen, wie sich die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Produkte des Kredit-, Banken-, Wertpapier- und Versicherungswesens seit der Gründung der BaFin entwickelt haben, wie hoch die jährlich von der BaFin in Rechnung gestellten Gebühren oder Umlagen für den jeweils größten Zahler des Kredit-, Wertpapier- und Versicherungswesens sind und wie viele der betroffenen Unternehmen Gebühren oder Umlagen an die BaFin zahlen müssen. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie viele Kontenabfragen die Behörde bislang in Auftrag der Polizei, der Finanz- und Sozialbehörden für den eigenen Bedarf vorgenommen hat, wie viele Verdachtsfällen dabei ermittelt wurden und in wie vielen Fällen es aufgrund der gewonnenen Informationen zu einer Verurteilung kam. Die Regierung soll ebenso darlegen, wie die BaFin-Mitarbeiter prüfen, dass die Anträge auf Kontenabfragen tatsächlich berechtigt sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_043/07
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