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047/2006
Datum: 15.02.2006
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heute im Bundestag - 15.02.2006

Schaar wertet EU-Abkommen mit Kanada über erweiterte Fluggastdaten positiv

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich am Mittwochvormittag im Innenausschuss für einen Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Kanada ausgesprochen. Der Ausschuss befasste sich mit dem Vorschlag des EU-Ratsbeschlusses zur Vereinbarung über erweiterte Fluggastdaten (Advanced Passenger Information - API) und der ablehnenden Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abkommen. Schaar war von den Bündnisgrünen zu einer Bewertung aufgefordert worden. Er erklärte, im Interesse des Datenschutzes habe man sich den Abschluss des Abkommens gewünscht, weil damit ein weitergehender Umgang mit dem Schutz und der Sicherung der Daten vertraglich geregelt und gewährleistet werde. Mit einer Entscheidung gegen das Abkommen bestehe dagegen die "erhebliche Gefahr", dass es zwischen der EU und USA sowie Kanada "keine geregelte Sicherheit für den Datenschutz" mehr gebe. Damit sei auch eine geregelte Prüfung nicht möglich. Die Einhaltung der Datenübermittlung werde dann ausschließlich über Sanktionen durch die Regierungen von USA und Kanada gegen die Fluggesellschaften bestimmt. Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und Die Linke plädierten dafür, der Ausschuss solle sich differenziert mit dem Thema befassen und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten, "bevor erneut ein Abkommen mit den bisherigen Defiziten" unterzeichnet werde, so die Bündnisgrünen. Es dürfe keine Vereinbarung unterzeichnet werden, mit denen deutsche Datenschutzbedingungen aufgegeben würden. Dem gegenüber votierten die Koalitionspartner SPD und Union für den Vorschlag des Rates zum Abkommen. So betonte die SPD, das EU-Abkommen mit Kanada erfolge unter Wahrung der Rechtsicherheit sowohl für Fluggesellschaften als auch für Fluggäste. Die Union führte aus, die Regierung Kanadas drohe Fluggesellschaften bereits seit 2004 mit teilweisen drastischen Geldstrafen, wenn diese der Forderung zur Weitergabe gewünschter Fluggastdaten nicht nachkommen. Gleichwohl sei anzuraten, das EuGH-Urteil abzuwarten. Ein Entschließungsantrag der Liberalen zur Ablehnung des Ratsvorschlages wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_047/04
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