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050/2006
Datum: 16.02.2006
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heute im Bundestag - 16.02.2006

Zugang zu Auskünften nach dem Informationsgesetz erleichtern

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Nach Bündnis 90/Die Grünen hat auch die FDP-Fraktion in einem Antrag gefordert, dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch transparente und niedrige Gebühren zum Durchbruch zu verhelfen ( 16/659). Es dürfe nicht sein, dass die durch das IFG gesetzlich verpflichtete Verwaltung die Festsetzung der fälligen Gebührenhöhe so gestalte, dass das Recht von Bürgerinnen und Bürger auf Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsrecht unterlaufen werde, so die Liberalen. Vielmehr müsse durch bewusst niedrige Kosten die Hemmschwelle für den Informationszugang gesenkt werden. Bürgerinnen und Bürger müsse die Chance gegeben werden, ein aktives Interesse am Handeln der Verwaltungen zu entwickeln. Nur so könne ein steigendes Vertrauen zwischen Bürgern und Staat erreicht werden. Erforderlich sei auch, dass die Transparenz, die mit dem IFG erreicht werden soll, auch für die Festsetzung entsprechender Gebühren gelte. Für Interessierte müsse absehbar sein, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie von ihrem Recht auf Informationen und Auskünfte Gebrauch machen. Dabei sollten Bürgerinnen und Bürger "wirksam vor der Erhebung unangemessener hoher Gebühren geschützt" werden. Die Liberalen verweisen in diesem Zusammenhang auf das vom Europäischen Gerichtshof 1999 gefällte Urteil zur Umweltinformationsrichtlinie. Danach gelte der Grundsatz, dass Gebühren eine angemessene Höhe nicht überschreiten und nicht durch eine abschreckende Gestaltung dazu führen dürfen, dass ein Recht auf Akteneinsicht und -auskunft aus finanziellen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Die konsequente Beachtung dieses Grundsatzes gelte auch beim IFG.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_050/05
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