Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 067 >
067/2006
Datum: 08.03.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]
heute im Bundestag - 08.03.2006

Im Bundestag notiert: Regelung zum Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Für die Regelung zum Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme von Elternzeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/789). Gefragt wird dazu nach der Zahl der Väter, die zwischen 2000 und 2005 ihren Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeld in Anspruch genommen haben und wie sich diese Zahl zuz Inanspruchnahme der Elternzeit durch Mütter verhält. Von Interesse ist weiter, ob es zutrifft, dass Väter bei der Beantragung von Elternzeit rechtlich zwar mindestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit die Inanspruchnahme gegenüber dem Arbeitgeber mitteilen müssen, aber gleichzeitig nur maximal acht Wochen vor Antritt der Elternzeit Kündigungsschutz genießen. Danach bleibe ihnen konkret nur ein Tag, um durch Kündigungsschutz abgesichert die Elternzeit zu beantragen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_067/05
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf