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070/2006
Datum: 08.03.2006
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heute im Bundestag - 08.03.2006

Fraktionsübergreifende Verärgerung über Softwareprobleme bei der BA

Ausschuss für Arbeit und Soziales/Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/MPI) Die andauernden Computerprobleme bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sorgen für Verärgerung bei allen Fraktionen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde daher die Ankündigung der Bundesregierung am Mittwoch begrüßt, dass die BA die "Weiterentwicklung oder Ablösung der Software" prüfe. Die CDU/CSU unterstrich, im Zweifel müsse es "ein Ende mit Schrecken statt eines Schreckens ohne Ende" geben. Es sei daher notwendig zu untersuchen, ob und wie schnell die Software eines anderen Anbieters eingesetzt werden könnte. Die FDP verwies darauf, dass in den Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuten, gute Erfahrungen mit anderer Software gemacht würden. Auch die Umsetzung der beschlossenen Leistungskürzungen für Arbeitslose unter 25 Jahren sei dort technisch kein Problem. Die Fraktion Die Linke zog in Zweifel, dass diese Kürzungen aufgrund der Probleme überhaupt noch zu nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt führten. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass sich die Schadenshöhe wegen der Schwierigkeiten auf inzwischen 28 Millionen Euro summiere, die Regressmöglichkeiten aber nur bei 5 Millionen Euro lägen. Die Bundesregierung zeigte Verständnis für die Verärgerung der Abgeordneten: "Die Software ist und bleibt fehlerhaft und unflexibel." Sie verwies darauf, dass für die Auswahl der Software allein die BA verantwortlich sei. Eine dezentrale Lösung sei "überhaupt nicht auszuschließen", jedoch wiesen auch die Alternativen in den Kommunen "Schwachstellen" auf. So sei kein zentraler Datenabgleich möglich, weshalb eine Person an einem Tag bei verschiedenen Stellen Leistungen beantragen könne. Die Regierung räumte ein, den Schaden, der über 5 Millionen Euro hinausgehe, müsse "am Ende der Bund" tragen. Für die Umsetzung der Kürzungen für Unter-25-Jährige veranschlage die BA 20 bis 30 Millionen Euro, 400 bis 500 Beschäftigte müssten sich mit dieser Aufgabe voraussichtlich befassen. Bei einem geplanten Einsparvolumen von 600 Millionen Euro rechne sich dies aber dennoch, betonte die Bundesregierung. Der Ausschuss befasste sich zudem mit den freiwilligen Telefonbefragungen von ALG-II-Beziehern. Mit diesen solle festgestellt werden, ob die Daten der Betroffenen "richtig erfasst" worden seien, teilte die Bundesregierung mit. Zudem gehe es darum "die Betreuungsintensität zu erhöhen". Erste Erfahrungen zeigten, dass diese Ziele erreicht würden. Nach Kritik etwa von Datenschützern an der ersten Befragungsaktion vom 20. Juli bis 23. September 2005 würden Arbeitslose bei der am 12. Januar 2006 begonnenen neuen Runde vorab schriftlich über den beabsichtigten Anruf informiert. Für die Arbeitsgemeinschaften habe sich das Projekt als "große Arbeitserleichterung" erwiesen. Die Linke kritisierte, dass aus den schriftlichen Vorabbenachrichtigungen oft nicht hervorgehe, dass die Erhebung auf Freiwilligkeit basiere. Sie appellierte an die Regierung, davon Abstand zu nehmen, die Teilnahme als verpflichtend festzulegen. Dieser Punkt beschäftigte auch die Grünen. Sie wollten wissen, inwieweit die Befragten nicht jetzt schon mit Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie sich der Untersuchung entzögen. Die FDP regte an, die von Rot-Grün abgeschaffte Meldepflicht wieder einzuführen. Damit reagierte sie auf die Aussagen der Bundesregierung, dass bei den Telefonbefragungen mehr als 40 Prozent der ALG-II-Bezieher wegen fehlerhafter oder nicht aktueller Rufnummern nicht erreicht werden konnten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_070/01
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