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071/2006
Datum: 08.03.2006
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heute im Bundestag - 08.03.2006

Stärkung von Patientenrechten als ein Schwerpunkt des Verbraucherschutzes

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung misst der Verbraucherpolitik nach eigenem Bekunden "eine hohe Bedeutung" zu. Wie sie in ihrer Antwort ( 16/777) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/501) erklärt, setzt sie die Schwerpunkte ihrer verbraucherorientierten Politik bei der Gesundheitspolitik und dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern. So strebt sie etwa eine stärkere Patientenorientierung im Gesundheitswesen an. Diese solle sich in der Berufung eines Patientenbeauftragten der Bundesregierung sowie in der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen zur Förderung einer unabhängigen Einrichtung der Patientenberatung äußern. Geplant ist auch, Patientenvertretern mehr Mitspracherecht in den verschiedenen Gremien des Gesundheitswesens zu geben. Handlungsbedarf zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern sieht sie bei der Herstellung von Vertragsparität zwischen informierten Versicherungsnehmern und den Versicherern und beruft sich dabei auf die im Koalitionsvertrag fixierten Ziele. Zu diesen zähle auch die Schaffung eines "effektiven und praktikablen" Verbraucherinformationsgesetzes. In diesem Zusammenhang gelte es, so die Regierung, die vielfältigen Bemühungen der Unternehmen anzuerkennen, Verbraucher umfassend und fundiert über ihre Produkte zu informieren. Darüber hinaus lasse sie zurzeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen, "ob und in welchem Umfang gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des zivilrechtlichen Verbraucherschutzes für Bahnkunden und für den öffentlichen Personennahverkehr" erforderlich sind, etwa wenn es um Erstattungsleistungen der Bahn wegen ausgefallener oder verspäteter Verkehrsverbindungen geht.

Vor dem Hintergrund diverser Interviews von Bundesernährungsminister Horst Seehofer (CSU) forderten die Grünen Klarheit über die Arbeitsschwerpunkte im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Die Regierung betont, dass sie neben der Sicherung eines hohen Schutzniveaus auf den Wettbewerb als Grundlage funktionierender Märkte setzt. Um Verbraucherinteressen in deregulierten Märkten Geltung zu verschaffen, reicht das "vorhandene Instrumentarium" aus ihrer Sicht aus. Und weiter heißt es, die Deregulierung von Märkten habe für die Verbraucher in der Regel den Vorteil, dass sich die Zahl der Anbieter erhöhe, während gleichzeitig mehr Produkte auf den Markt gelangten. Die Verbraucher erhielten eine größere Auswahlmöglichkeit bei häufig sinkenden Preisen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_071/05
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