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074/2006
Datum: 09.03.2006
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heute im Bundestag - 09.03.2006

Die Grünen befürchten die faktische Anerkennung Indiens als Atommacht

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag solle seine "ernste Besorgnis" gegenüber den USA und Indien ausdrücken, dass das nukleare Nichtweiterverbreitungsregime durch das am 2. März durch Indiens Ministerpräsidenten Manmohan Singh und US-Präsident George W. Bush unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit im zivilen Nuklearsektor "fundamental geschwächt" wird. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Antrag ( 16/834) vorgelegt.

Sie begründen ihre Auffassung damit, das geplante Abkommen beinhalte die faktische Anerkennung Indiens als Atommacht. Nach dem Willen Neu-Delhis sollten alle Anlagen, die tatsächlich oder potenziell militärischen Zwecken dienten, für internationale Inspektoren unzugänglich bleiben. Bisher stünden solche Vorrechte nur den anerkannten Atomwaffenstaaten China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA zu. Trotzdem soll nach dem Abkommen Indien unbegrenzten Zugang zu Atomtechnologie erhalten, wie er bisher nur Staaten zustehe, die auf Atomwaffen verzichtet haben und ihre Atomprogramme umfassend durch die internationale Atomenergieorganisation kontrollieren. Diese Privilegierung Indiens, das bisher allen nuklearen Kontrollabkommen ferngeblieben sei, unterminiere einen zentralen Pfeiler des Nichtweiterverbreitungs-Vertrages (NVV) und belaste den ohnehin in der Krise befindlichen NVV schwer.

Der Bundestag müsse darauf drängen, dass eine Lockerung der Lieferbeschränkungen nuklearer Technologie unter den gegebenen Bedingungen nicht erfolgen darf und von der Bundesregierung abgelehnt werden muss. Die Regierung solle innerhalb der EU für ein gemeinsames und einheitliches Vorgehen werben. Ziel müsse es sein, das Regime der nuklearen Nichtweiterverbreitung unter Einbeziehung von Indien, Israel und Pakistan spürbar zu stärken. Der Bundestag solle regelmäßig über den Fortgang informiert und konsultiert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_074/04
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