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076/2006
Datum: 14.03.2006
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heute im Bundestag - 14.03.2006

Alg-II-Angleichung kein ausschließliches Software-Problem

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das ostdeutsche Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht allein wegen Software-Problemen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erst zum 1. Juli 2006 angehoben werden kann. Vielmehr bedeuteten rückwirkende Leistungsänderungen stets eine ganz erhebliche Belastung für die Träger, führt sie in ihrer Antwort ( 16/822) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/487) aus. Die Bundesregierung hatte bereits kürzlich im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingeräumt, die Software sei weiterhin "fehlerhaft und unflexibel". Die Fraktion Die Linke hatte von der Bundesregierung wissen wollen, ob es bei der Alg-II-Anhebung in Ostdeutschland frühestens zum 1. Juli 2006 bleibt. Eine Frage konzentrierte sich auf die Hinderungsgründe für die BA, das Softwareproblem so zu lösen, dass eine rückwirkende Zahlung möglich ist. Dazu schreibt Regierung, dies wäre in fachlicher, technischer und finanzieller Hinsicht "sehr aufwändig". Eine rückwirkende Zahlung würde "eine vollständige Neuberechnung und Neubescheidung des einzelnen Leistungsfalles erfordern, die im Pflichtenheft der Software nicht enthalten ist". Die Regierung fügt hinzu, dass es sich bei der Software, die von der Telekom-Tochter T-Systems Enterprise Services zur Verfügung gestellt wird, "um eines der größten Online-Transaktionssysteme Deutschlands" handele. Verwaltet würden rund 2,9 Millionen so genannte Bedarfsgemeinschaften, was einer Anzahl von rund 5 Millionen Alg-II-Empfängern entspreche. Pro Tag erfolgten zwischen 600.000 und 800.000 Einzelbuchungen. Monatlich würden zirka 250.000 Fälle neu erfasst, rund 1,8 Milliarden Euro ausbezahlt und rund 350 Millionen Euro an die Krankenkassen überwiesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_076/03
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