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077/2006
Datum: 14.03.2006
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heute im Bundestag - 14.03.2006

Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen bewerten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/872) nach dem richtigen Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen. Darin heißt es, die Ansprüche von Mitarbeitern aus zugesagten Betriebsrenten müssten in den Unternehmensbilanzen als Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Nach dem Einkommensteuergesetz sei für Pensionsrückstellungen ein Rechnungszinsfuß von sechs Prozent zugrunde zu legen. Je höher der Zinsfuß ist, desto niedriger seien die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen, schreibt die FDP. Das Institut der Wirtschaftsprüfer habe darauf aufmerksam gemacht, dass der vorgeschriebene Zinssatz von sechs Prozent seit Jahren "unrealistisch hoch" sei. Ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz wirke sich auf die Rückstellungshöhe mit zehn Prozent aus. Bei einer mehrjährigen durchschnittlichen Kapitalmarktrendite von vier Prozent würde sich eine Unterdotierung der Pensionsrückstellungen von 40 Prozent ergeben. Da sich das Gesamtvolumen der in den Bilanzen der deutschen Unternehmen ausgewiesenen Rückstellungen auf 215 Milliarden Euro belaufe, gäbe es nach diesen Annahmen einen zusätzlichen Rückstellungsbedarf von 86 Milliarden Euro. Die Bundesregierung soll nun sagen, ob sie den Zinssatz von sechs Prozent im Vergleich zur durchschnittlichen Kapitalmarktrendite der letzten Jahre für deutlich zu hoch hält und die Pensionsrückstellungen um etwa 86 Milliarden Euro zu niedrig ausgewiesen sind. Sie soll ferner darlegen, ob die Gefahr besteht, dass die betrieblichen Pensionszusagen im Versorgungsfall nicht ausreichend erfüllt werden können. Schließlich interessiert die Fraktion, weshalb bei der Bildung der Rückstellungen selbst bei dynamisierten Versorgungsleistungen künftige Lohn- und Gehaltsteigungen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_077/06
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