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077/2006
Datum: 14.03.2006
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heute im Bundestag - 14.03.2006

Im Bundestag notiert: Dispokredit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Ein Langzeitarbeitsloser kann bei seinem Job-Center keinen zinslosen Darlehenskredit beanspruchen. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/844) auf eine Kleine Anfrage ( 16/743) der Fraktion Die Linke klar. Die Fragesteller hatten sich nach dieser Möglichkeit vor dem Hintergrund erkundigt, dass manche Arbeitslose einen Dispokredit bei ihrer Bank aufnehmen müssten, wenn ihnen zu Unrecht das Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht oder nur verspätet ausgezahlt werde. Die Linke hatte ferner dargelegt, dass Alg-II-Empfängern beim Einrichten eines Girokontos immer öfter ein Dispokredit verwehrt werde. Sie wollten unter anderem wissen, ob das Alg II als regelmäßiges Einkommen gilt, das "das Recht auf Gewährung eines Dispokredits einräumt". Das verneint die Regierung. Das Alg II sei eine "bedürftigkeitsorientierte Fürsorgeleistung". Banken sei es im Übrigen frei gestellt, wem sie unter welchen Bedingungen einen Dispokredit einräumen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_077/11
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