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080/2006
Datum: 15.03.2006
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heute im Bundestag - 15.03.2006

Banken können Auftraggeber von Geldtransfers oft nicht ermitteln

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Deutsche Banken sind häufig nicht in der Lage, den Namen und die Adresse der Auftraggeber von Überweisungen aus Nicht-EU-Staaten herauszufinden, wenn diese nicht mit der Überweisung mitgeliefert werden. Darauf haben Vertreter des Zentralen Kreditausschusses des deutschen Bankgewerbes (ZKA) am Mittwochmittag in einer nichtöffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hingewiesen. Gegenstand des Fachgesprächs war ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (Rats-Dok. Nr. 11549/05). Der Vorschlag zielt darauf ab, dass Geldtransfers lückenlos bis zum Auftraggeber zurückverfolgt werden können, indem die Banken verpflichtet werden sollen, den Namen, die Adresse und die Kontonummer des Auftraggebers mitzuliefern. Mit dieser Verordnung soll eine Sonderempfehlung der internationalen "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche für den EU-Binnenmarkt einheitlich umgesetzt werden. Die FATF-Sonderempfehlung war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 geschaffen worden. Sie enthielt nach Angaben der Bankenvertreter zunächst keinen Schwellenwert. Im vergangenen Juli sei jedoch auf Vorschlag der USA ein Schwellenwert von 1.000 Euro aufgenommen worden, den die EU-Kommission in ihren Verordnungsvorschlag nicht übernommen habe. Während es also international diesen Schwellenwert für Zahlungen unter 1.000 Euro gebe, sei er innerhalb der EU nicht vorgesehen. Nach Angaben von Alexander Schneider von der Bayrischen Landesbank gibt es im inländischen Zahlungsverkehr sowie in der EU die Verpflichtung, den Namen und die Kontonummer des Auftraggebers zu nennen. Ingo Beyritz vom ZKA betonte, durch die Forderung an die Banken, auch bei Überweisungen aus dem Nicht-EU-Ausland die Auftraggeber-Daten zu ermitteln, würden diese zu etwas Unmöglichem gezwungen, das sie nicht leisten könnten, weil die ausländischen Banken bei Zahlungen unterhalb des Schwellenwertes mangels Identifizierungspflicht über diese Daten selbst nicht verfügten. Martin Schmitt vom Bundeskriminalamt begrüßte, dass die EU auf einen Schwellenwert verzichten will. Terroristische Organisationen arbeiteten nicht profitorientiert. Die Anschläge in Madrid und London im vergangenen Jahr seien mit geringem Geldeinsatz bewerkstelligt worden. Bei Überweisungen in umgekehrter Richtung, von Deutschland ins Ausland, würden die deutschen Banken die Daten des Auftraggebers "richtig und vollständig" mitliefern, betonte Dietrich Keymer von der Bayrischen Landesbank. Da die Überwachung des Zahlungsverkehrs maschinell abläuft, könne nur geprüft werden, ob die Beschriftung der entsprechenden Felder auf den Überweisungsträgern plausibel ist, also etwa, ob es sich bei der Kontonummer um die Angabe von Ziffern handelt. Ingo Beyritz sah nur die Möglichkeit, den gerade in die FATF-Sonderempfehlung aufgenommenen Schwellenwert dort wieder herauszunehmen oder aber in der EU-Verordnung ebenfalls einen Schwellenwert zu berücksichtigen. Zu einer "Insel Europa" sollte es nicht kommen, wenn man sich weltweit nicht verständigen könne. Der Ausschuss will sich weiterhin mit dem Thema befassen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_080/02
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