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091/2006
Datum: 21.03.2006
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heute im Bundestag - 21.03.2006

Ein-Euro-Jobber dürfen keine streikbedingt ausgefallenen Arbeiten erledigen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) So genannte Ein-Euro-Jobber dürfen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden. In einer Antwort ( 16/936) auf eine Kleine Anfrage ( 16/783) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, der aktuelle Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst beziehe sich auf bestehende Arbeitsverhältnisse, in denen "reguläre" Arbeiten verrichtet würden. Langzeitarbeitslose dürften aber nur dann einen Ein-Euro-Job ausüben, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt. Weiter heißt es, der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien "derzeit keine Fälle bekannt, in denen streikbedingt ausgefallene Arbeiten durch Zusatzjobs ersetzt wurden". Dies gelte nach Auskunft der örtlichen Träger auch für die in der Anfrage ausdrücklich genannten Städte Hamburg, Osnabrück und Karlsruhe. Die Fraktion Die Linke hatte auf Presseberichte verwiesen, wonach so genannte Ein-Euro-Jobber während des aktuellen Streiks im Öffentlichen Dienst in einigen Städten bei Müllabfuhr und Stadtreinigung eingesetzt worden seien. Die Regierung kündigt an, dass die BA "die Rechtsauffassung, dass die Förderung von Zusatzjobs in bestreikten Unternehmen auf bestreikten Arbeitsplätzen unzulässig ist", vorsorglich den zuständigen Stellen mitteilen wird. Konkreten Hinweisen auf Missbräuche werde nachgegangen. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten zudem solche Arbeiten verweigern, die streikbedingt anfallen. Zugleich weist die Regierung darauf hin, dass Ein-Euro-Jobber während eines laufenden Streiks nicht ihre Arbeit aussetzen dürften.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_091/02
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